Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Entscheidung über Einspruch zur Kostenbeteiligung für die Kindertagespflege

7. November 2021 21:27 |
Preis: 30,00 € |

Verwaltungsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth

Sehr geehrter Anwalt, sehr geehrte Anwältin,

in den Jahren 2014 und 2015 haben wir unsere Kinder durch eine Tagesmutter während unserer Arbeitszeiten betreuen lassen. Diese Tagesmutter war gefördert durch den Landkreis Heilbronn (Landratsamt Heilbronn). Entsprechend unseres Einkommens wurden wir 2015 aufgefordert einen Kostenbeitrag zu leisten.

Dieser Kostenfestsetzungsbeschluss von 2015 war in vielen Bereichen mangelhaft (u.a. falsche Anzahl Kinder, teilweise falsche Anrede (da wohl copy & paste) sowie falsches angesetzten Einkommen von mir und meiner Frau). Wir haben gegen diesen Bescheid rechtzeitig Widerspruch eingelegt, der Eingang des Widerspruchs wurde uns bestätigt.

Seit Dezember 2015 haben wir vom Landratsamt Heilbronn einfach nichts mehr gehört, weder eine Rücknahme des Bescheides noch eine Entscheidung über unseres Widerspruch.

Mittlerweile frage ich mich, wie lange ich die entsprechenden Belege und den Schriftverkehr noch aufbewahren muss bis diese Angelegenheit sich einfach durch Zeitablauf erledigt hat.

Es genügt eine kurze Antwort im Sinne von "hat sich bereits erledigt" bzw. "noch fünf Jahre" oder "bis in alle Ewigkeit".

Freundliche Grüße

der Fragesteller

Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:

Das ist eine sehr lange und ungewöhnliche Bearbeitungszeit, so dass eher davon auszugehen ist, dass hier etwas in Vergessenheit geraten ist oder auf dem Postweg verloren gegangen. Übliche Bearbeitungszeiten sind ca. ein halbes Jahr plus minus.

Sie sollten hier unbedingt schriftlich erinnern und anrufen. Wenn sich dann noch nichts tun sollte, so gibt es die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage.

Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.

Draudt
Rechtsanwältin

Rückfrage vom Fragesteller 8. November 2021 | 12:52

Herzlichen Dank für die Antwort. Allerdings geht diese nicht so ganz auf den Kern dessen ein, was ich gerne wissen möchte.

Dass das sehr lange ist und ich nachfragen kann bzw. mit einer Untätigkeitsklage eine Entscheidung herbeiführen kann, ist mir klar. Ich möchte jedoch eigentlich gar keine Entscheidung.

Für mich bedeutet jede Entscheidung, dass ich einen Beitrag werden zahlen müssen. Lediglich die Höhe ist umstritten. Insofern geht es mir im Kern bei meiner Frage darum, wie lange ich warten muss, bis eine Forderung an mich nicht mehr durchsetzbar ist bzw. wie lange ich alle Unterlagen diese Sache betreffend aufbewahren muss.

Ich würde mich freuen, wenn Sie dies noch einmal klarstellen könnten.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 8. November 2021 | 13:54

Sehr geehrter Fragesteller,

dank Ihrer Nachfrage sehe ich nun, wohin die Frage zielt. Daher:

sicherheitshalber: bis in alle Ewigkeit
jedenfalls aber 10 Jahre ab Widerspruchseinlegung.

Mit freundlichen Grüßen

Draudt
Rechtsanwältin

FRAGESTELLER 4. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118979 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER