Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich bestehen hohe Hürden für eine Klage.
Sie müssen zunächst sich selber nach einer geeigneten Lösung für die Betreuung Ihrer Kindersuche. Erst, wenn diese Suche erfolglos geblieben ist, ist das zuständige Jugendamt zu kontaktieren und zwar mit Fristsetzung von ca. 2-3 Monaten.
Erst nach Fristablauf können Sie Klage einreichen.
Anders ist es, wenn Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten. Hier sind starre Fristen einzuhalten.
Einen Anspruch auf Schadensersatz ergibt sich laut des Urteils des BGH. Sie können z.B. den Anspruch auf Kosten für einen privaten Kindergarten ansetzen so des Bundesverwaltungsgericht 12.09.2013 (5 C 35/12
oder aber Betreuungsgeld geltend machen, so das (OLG Dresden, Urteil vom 26. 8. 2015 – 1 U 321/1).
Lassen Sie sich daher rechtlich beraten, was genau für Sie in Betracht kommt. Ggf. würde auch ein Eilverfahren auf Zuweisung eines Platzes Sinn machen.
Allerdings macht es wirklich nur Sinn, wenn in der Stadt/Gemeinde überhaupt ein freier Platz existiert, wie Sie schon richtig schreiben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen