Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ja es ist sinnvoll, die Einigung vom Gericht protokollieren zu lassen. Dann kann hinterher jeder nachlesen, was vereinbart wurde und keiner muss sich über den Inhalt der Vereinbarung streiten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ich habe vom Gericht Post bekommen. Sie machen kein Protokoll und wollen das Verfahren beenden weil meine Tochter jetzt bei mir lebt. Ich möchte das Verfahren aber nicht beenden da mein Mann jeder Zeit selbst das Aufenthaltbestimmungsrecht beantragen kann wenn ich das jetzige Verfahren beende. Ich möchte ein Urteil. Segen Sie das auch so. Ich kann meinem Mann nicht trauen. Möchte meine Chance Jetzt nicht aus der Hand geben. MfG
Sehr geehrte Fragestellerin,
auch ich halte ein Urteil für sinnvoll.
Mit freundlichen Grüßen