Sehr geehrte Ratsuchende,
Sie werden nicht zahlen müssen:
Ob Kinder tatsächlich Elternunterhalt zahlen müssen, hängt von deren Einkommen und Vermögen ab.
Von dem bereinigten Nettoeinkommen wird ein Selbstbehalt von mindestens 1.800 Euro abgezogen.
Der erhöhte Selbstbehalt für eine Familie liegt bei monatlich 3.240 Euro.
Zusätzlich haben Unterhaltsansprüche eigener Kinder Vorrang vor den Unterhaltsansprüchen der Eltern. Ihr sohn hat alos vorrang.
Zwar muss das Vermögen der Kinder auch bis zu einer Schongrenze für den Unterhalt ausgegeben werden.
Aber eine angemessene, selbst genutzte Immobilie gehört zum Schonvermögen.
Dann aber bestehen keine Unterhaltsansprüche mehr.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Vergaß zu erwähnen, dass unsere Einkommen NETTO angegeben sind (Brutto verdient jeder 3.000 €) Zusätzlich habe ich noch eine Lebensversicherung über 70.000 €, die in 4 J. ausbezahlt wird.
Sehr geehrte Ratsuchende,
die Lebensversicherung spielt derzeit noch keine Rolle.
Sie müssen den erhöhten Bedarf Ihres Sohnen noch berücksichtigen, auch wenn dessen Einnahme Grundsicherung zu berücksichtigen ist.
Aber selbst wenn das ausgeglichen wäre, wären über Berücksichtigung des Selbstbehaltes dann mtl. rund 150 € zu zahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle