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Elternunterhalt? - Mutter hat ETW vor 4 J. verkauft, Erlös ging in gemeinsames Haus

| 9. Februar 2017 20:39 |
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Sozialrecht


Beantwortet von


21:44

Guten Tag,

meine Mutter wollte nie in ein Pflegeheim und wir gingen auch nicht davon aus. Jetzt könnte dies jedoch aktuell werden.

Sie verkaufte Ihre ETW vor 4 J. (noch nicht abbezahlt) mit Gewinn und investierte in unser gemeinsames Haus (vor 4 J. bezogen). Das Haus hat 2 Wohnungen, wir wohnen in einer und sie in der anderen Wohnung. Finanziert wurde auch durch den Verkauf meiner eigenen ETW.

Im Grundbuch bin lediglich ich eingetragen - ein Wohnrecht, Pflegerecht etc. ihrerseits wurde nicht eingetragen.

Ein Mietvertrag existiert nicht. Sie beteiligt sich mit 500 € mtl. per Überweisung.

Mein Mann und ich verdienen je 1800 € p.M., die Rückzahlung für das Darlehen beläuft sich auf 1250 €. Wir haben einen schwerbehinderten Sohn, 80 %, Merkmal G, der mit uns in der Wohnung lebt und ab Sommer Grundsicherung beantragen wird.

Muß ich mit Elternunterhalt im Falle einer Heimunterbringung rechnen? Falls ja, in welcher Höhe? ("Pi mal Daumen")

Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort!

9. Februar 2017 | 21:26

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

Sie werden nicht zahlen müssen:

Ob Kinder tatsächlich Elternunterhalt zahlen müssen, hängt von deren Einkommen und Vermögen ab.

Von dem bereinigten Nettoeinkommen wird ein Selbstbehalt von mindestens 1.800 Euro abgezogen.

Der erhöhte Selbstbehalt für eine Familie liegt bei monatlich 3.240 Euro.

Zusätzlich haben Unterhaltsansprüche eigener Kinder Vorrang vor den Unterhaltsansprüchen der Eltern. Ihr sohn hat alos vorrang.

Zwar muss das Vermögen der Kinder auch bis zu einer Schongrenze für den Unterhalt ausgegeben werden.

Aber eine angemessene, selbst genutzte Immobilie gehört zum Schonvermögen.

Dann aber bestehen keine Unterhaltsansprüche mehr.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 9. Februar 2017 | 21:36

Vergaß zu erwähnen, dass unsere Einkommen NETTO angegeben sind (Brutto verdient jeder 3.000 €) Zusätzlich habe ich noch eine Lebensversicherung über 70.000 €, die in 4 J. ausbezahlt wird.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 9. Februar 2017 | 21:44

Sehr geehrte Ratsuchende,

die Lebensversicherung spielt derzeit noch keine Rolle.

Sie müssen den erhöhten Bedarf Ihres Sohnen noch berücksichtigen, auch wenn dessen Einnahme Grundsicherung zu berücksichtigen ist.

Aber selbst wenn das ausgeglichen wäre, wären über Berücksichtigung des Selbstbehaltes dann mtl. rund 150 € zu zahlen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle

Bewertung des Fragestellers 9. Februar 2017 | 21:54

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