Ich (Eigentümer) möchte mit dem Mieter meiner Wohnung eine Vereinbarung treffen, dass der seit 1.1.2014 bestehende Mietvertrag mit einer Nettomiete von 400 EUR zum 1.1.2020 auf einen "Staffelmietvertrag" mit einer jährlichen Erhöhung von 3% umgestellt wird, also 412€ ab 1.1.2020; 424,36 ab 1.1.21; 437,09 ab 1.1.22 …. bis 1.1.2030.
Bitte erstellen Sie einen Text für die Abänderung des bestehenden Mietverhältnisses.
"Die Parteien vereinbaren, dass die Miete sich wie folgt erhöht: Die Miete beträgt ab:
1.1.2020 412€
1.1.2021 424,36 €
1.1.2022 437,09 €
(Datum) EUR
(Datum) EUR
(Datum) EUR
( die restlichen Werte sind noch zu ergänzen )
Während der Laufzeit der Staffelmietvereinbarung ist eine Erhöhung nach § 558 BGB
(ortsübliche Vergleichsmiete) sowie gemäß § 559 BGB
(Modernisierung) ausgeschlossen."
Die Vereinbarung muss von beiden Seiten unterschrieben sein, es muss stets ein Jahr ohne Erhöhung vergehen.
Datum und Betrag müssen jeweils ausdrücklich benannt werden. Man muss auch schauen, ob der Ausgangsmietpreis einer Mietpreisbremse unterliegen würde, auch bei der jeweiligen Staffelmieterhöhung muss man die 10 % Grenze stets kontrollieren.
Man könnte ferner das ordentliche Kündigungsrecht des Mieters bis zu 4 Jahre nach Abschluss der Staffelmietvereinbarung ausschließen.
Mit freundlichen Grüßen
D. Saeger
- Rechtsanwalt -