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Einvernehmliche Umstellung auf Staffelmietvertrag für eine vermietete Wohnung

2. Februar 2019 10:36 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich (Eigentümer) möchte mit dem Mieter meiner Wohnung eine Vereinbarung treffen, dass der seit 1.1.2014 bestehende Mietvertrag mit einer Nettomiete von 400 EUR zum 1.1.2020 auf einen "Staffelmietvertrag" mit einer jährlichen Erhöhung von 3% umgestellt wird, also 412€ ab 1.1.2020; 424,36 ab 1.1.21; 437,09 ab 1.1.22 …. bis 1.1.2030.

Bitte erstellen Sie einen Text für die Abänderung des bestehenden Mietverhältnisses.

2. Februar 2019 | 11:23

Antwort

von


(2022)
Hallestr. 101
53125 Bonn
Tel: 0228 92984969
Tel: 0179 4822457
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Daniel-Saeger-__l108235.html
E-Mail:

Sehr geehrter Fragensteller,

In der Regel würde eine Klausel so aussehen:

"Die Parteien vereinbaren, dass die Miete sich wie folgt erhöht: Die Miete beträgt ab:

1.1.2020 412€
1.1.2021 424,36 €
1.1.2022 437,09 €
(Datum) EUR
(Datum) EUR
(Datum) EUR
( die restlichen Werte sind noch zu ergänzen )

Während der Laufzeit der Staffelmietvereinbarung ist eine Erhöhung nach § 558 BGB (ortsübliche Vergleichsmiete) sowie gemäß § 559 BGB (Modernisierung) ausgeschlossen."

Die Vereinbarung muss von beiden Seiten unterschrieben sein, es muss stets ein Jahr ohne Erhöhung vergehen.
Datum und Betrag müssen jeweils ausdrücklich benannt werden. Man muss auch schauen, ob der Ausgangsmietpreis einer Mietpreisbremse unterliegen würde, auch bei der jeweiligen Staffelmieterhöhung muss man die 10 % Grenze stets kontrollieren.

Man könnte ferner das ordentliche Kündigungsrecht des Mieters bis zu 4 Jahre nach Abschluss der Staffelmietvereinbarung ausschließen.

Mit freundlichen Grüßen
D. Saeger
- Rechtsanwalt -


ANTWORT VON

(2022)

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