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Einspruchsfrist gegen Steuerbescheid

| 15. November 2022 09:38 |
Preis: 30,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von


10:42

Hallo, habe mal eine Frage betreffend der Einspruchsfrist:

Ein Steuerbescheid vom Finanzamt ist datiert mit dem 13.10.2022 (Donnerstag) . Er wurde vom Finanzamt auch am 13.10.2022 zur Post gebracht. Er kam nach der Erinnerung am 15.10.2022 (Sonnabend) beim Bescheidadressaten mit normaler Briefpost (kein Einschreiben o.ä.) an. Wie lange ist noch Zeit, gegen den Bescheid Einspruch einzulegen?
Ist es in Ansehung der Bekanntgabe-Dreitagesfiktion der 16.11.2022 (24 Uhr)? Oder ist es sogar der 17.11.2022 (24 Uhr),, weil der 16.10.2022 als letzter Tag der Dreitagesfiktionszeit ein Sonntag war?

Bis wann genau (mit welcher Uhrzeit) kann also wirksam Einspruch eingelegt werden?

15. November 2022 | 10:17

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids eingelegt werden (§ 355 Abs. 1 AO). Wird der Bescheid per Post zugestellt, so gilt er nach § 122 Abs. 2 AO am dritten Tag, nachdem das Finanzamt ihn mit einfachem Brief zur Post gegeben hat, als bekannt gegeben. Dies gilt auch dann, wenn Sie ihn -wie in Ihrem Fall- schon vorher erhalten haben. Das Datum des Posteigangs ist nur relevant, wenn der Eingang mehr als 3 Tage nach dem Poststempel liegt. Im übrigen richten sich dann die Fristen nach § 108 AO, der wiederum auf die §§ 187 ff. BGB verweist.

Da der 16.10.2022 ein Sonntag war, gilt § 108 III AO, so dass Fristablauf dann der 17.11.22 ist.

Ich hoffe, Ihnen hiermit geholfen zu haben und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Klein



Rechtsanwalt Thomas Klein
Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht

Rückfrage vom Fragesteller 15. November 2022 | 10:39

Vielen Dank. Also dann bis 24 Uhr am 17.11.2022 ?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 15. November 2022 | 10:42

Sehr geehrter Fragesteller,

ja, dies ist korrekt.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Klein

Bewertung des Fragestellers 15. November 2022 | 10:44

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