Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids eingelegt werden (§ 355 Abs. 1 AO). Wird der Bescheid per Post zugestellt, so gilt er nach § 122 Abs. 2 AO am dritten Tag, nachdem das Finanzamt ihn mit einfachem Brief zur Post gegeben hat, als bekannt gegeben. Dies gilt auch dann, wenn Sie ihn -wie in Ihrem Fall- schon vorher erhalten haben. Das Datum des Posteigangs ist nur relevant, wenn der Eingang mehr als 3 Tage nach dem Poststempel liegt. Im übrigen richten sich dann die Fristen nach § 108 AO, der wiederum auf die §§ 187 ff. BGB verweist.
Da der 16.10.2022 ein Sonntag war, gilt § 108 III AO, so dass Fristablauf dann der 17.11.22 ist.
Ich hoffe, Ihnen hiermit geholfen zu haben und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Klein
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Klein
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Vielen Dank. Also dann bis 24 Uhr am 17.11.2022 ?
Sehr geehrter Fragesteller,
ja, dies ist korrekt.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Klein