Sehr geehrter Fragesteller,
danke für Ihre Anfrage, die ich gerne folgendermaßen beantworten möchte:
Solange Ihre Freundin nicht in die Bundesrepublik Deutschland einreist, d.h. solange sie nicht die Grenze nach § 13 Abs. 2 S.1 AufenthG (BRD) überschreitet und die Grenzübergangsstelle passiert, sondern sich im Transitbereich des Flughafens Köln aufhält, dürfte es keine Probleme mit dem deutschen Zoll geben, da sie mit dem deutschen Zoll dann nicht in Berührung kommt.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick gegeben zu haben und stehe Ihnen gerne weiterhin insbesondere im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion zur Verfügung.
Zum Abschluss möchte ich Sie noch hierauf hinweisen:
Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Ihren Angaben beruht, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhalts.
Diese Einschätzung kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen.
Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen,
Gesine Mönner