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Einkauf Aktuell

7. Juli 2017 09:38 |
Preis: 30€ Historischer Preis
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Generelle Themen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,

ich bin genervter Zwangskunde von Einkauf aktuell und möchte diesem endlich ein Ende bereiten.

1. Versuch über Kontaktformular der deutschen Post mit dem freundlichen Hinweis, dass ich einen Aufkleber am Briefkasten (Bitte keine Werbung einwerden) habe und die Einkauf Aktuell nicht wünsche. (Kontakformular 27.05: Anwort kam am 29.05)

2. Versuch über Kontaktformular mit dem Hinweis, dass immer noch die Einkauf Aktuell in meinem Briefkasten landet.(Kontakformular 23.06: Antwort kam am 24.06)

Warum ich nun hier schreibe ist wohl ziemlich offensichtlich.
Die Einkauf Aktuell landet immer noch ein meinem Briefkasten.

Wie mache ich dem ein Ende?
Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich?

mit freundlichen Grüßen,

############
# 1 Versuch
############

Sehr geehrter Herr xxxxxxxx,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Auf Ihrem Briefkasten haben Sie vermerkt, dass Sie keine Werbung erhalten möchten. Dieser Hinweis wurde nicht beachtet – das tut uns leid.

Ihr Anliegen haben wir an die zuständige Abteilung vor Ort weitergeleitet. Damit wollen wir sicherstellen, dass Sie wie gewünscht künftig keine unadressierten Werbesendungen mehr von uns erhalten.

Haben Sie noch Fragen rund um Deutsche Post DHL, dann melden Sie sich bei uns. Wir sind gerne für Sie da.

Hier noch ein wichtiger Hinweis:
Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail. Sie erreichen uns am besten über unsere Kundenservice-Seiten:

Kundenservice Deutsche Post: www.deutschepost.de/meinkundenservice
Kundenservice DHL Paket: www.dhl.de/meinkundenservice

Mit freundlichen Grüßen

--
Ihr Kundenservice

Deutsche Post AG
Kundenservice
53247 Bonn
Deutschland

############
# 2 Versuch
############
Sehr geehrter Herr *****,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Sie haben sich erneut die Mühe gemacht, uns Ihre Erfahrungen mit unserem Service zu schildern. Dafür danken wir Ihnen nochmals.

Wir bedauern, dass Sie trotz des gegenteiligen Hinweises auf Ihrem Briefkasten wiederholt eine Werbesendung erhalten haben.

Die zuständige Abteilung vor Ort haben wir deshalb erneut aufgefordert, darauf zu achten, dass von uns keine Postaktuell-Sendungen mehr in Ihren Hausbriefkasten eingelegt werden.

Haben Sie hierzu oder zu anderen Themen rund um Deutsche Post DHL noch Fragen, dann melden Sie sich bei uns. Wir sind gerne für Sie da.

Hier noch ein wichtiger Hinweis:
Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail. Sie erreichen uns am besten über unsere Kundenservice-Seiten:

Kundenservice Deutsche Post: www.deutschepost.de/meinkundenservice
Kundenservice DHL Paket: www.dhl.de/meinkundenservice

Mit freundlichen Grüßen

--
Ihr Kundenservice

Deutsche Post AG
Kundenservice
53247 Bonn
Deutschland

7. Juli 2017 | 10:13

Antwort

von


(1615)
Radeberger Str. 2K
01796 Pirna
Tel: 03501/5163032
Web: https://RA-Peter-Eichhorn.de
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Sehr geehrter Ratsuchender,

da Ihr ausgesprochenes Verbot der Zusendung nicht eingehalten wird, können Sie die Post gerichtlich dazu zwingen, Ihnen keine weitere Werbung mehr zu senden.

Sie könnten sich an die Verbraucherzentrale wenden, die das Unternehmen abmahnt oder auch selbst oder anwaltlich vertreten abmahnen.

Sie können aber auch die Post verklagen, es zu unterlassen, weiter Werbung, insbesondere das Werbeblatt EINKAUFAKTUELL gegen Ihren Willen in ihren Briefkasten einzulegen.



Das Urteil zur Unterlassung wird gemäß § 890 Abs. 1 ZPO durch Ordnungsgeld vollstreckt:

"Handelt der Schuldner der Verpflichtung zuwider, eine Handlung zu unterlassen [...], so ist er wegen einer jeden Zuwiderhandlung auf Antrag des Gläubigers [...] zu einem Ordnungsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, zur Ordnungshaft oder zur Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu verurteilen. Das einzelne Ordnungsgeld darf den Betrag von 250 000 Euro, die Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre nicht übersteigen."

Die Kosten des Verfahrens hat die Post zu tragen.

Sie können und sollten sich daher einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin für die Klage nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt


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