Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn sich alle drei Parteien (Verkäufer/Vermieter, Käufer und Mieter) einig sind, ist der Abschluss eines Aufhebungsvertrages bereits vor dem Kauf grundsätzlich kein Problem.
Da Sie aber erst mit Grundbucheintrag in die Vermieterstellung eintreten, benötigen Sie hierfür die Ermächtigung des Verkäufers.
Alternativ kann der Vermieter auch einen Aufhebungsvertrag direkt mit den Mietern schließen, auch mit einem Beendigungsdatum, das deutlich nach dem Kaufdatum liegt und an dem Sie ggf. schon Eigentümer geworden sind. Da Sie in alle Rechte und Pflichten eintreten, könnten Sie sich dann später auf diesen Vertrag zwischen aktuellem Vermieter und Mieter berufen.
Ohne Vollmacht des Verkäufers (die sich auch konkret auf den Abschluss eines Aufhebungsvertrag zu einem bestimmten Datum beziehen kann), können Sie selbst aber keine wirksame Vereinbarung mit dem Mieter mit den gewünschten Folgen abschließen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
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