Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten:
I. Grundsätzlich richten sich Ihre Ansprüche zunächst nach den vertraglichen Bestimmungen. Prüfen Sie daher Ihren Vertrag nochmals daraufhin, ob der beschriebene Fall dort nicht doch eine Regelung erfahren hat.
II. Sehen die vertraglichen Regelungen keine „Auflösung des Vertrages“ aus den in Ihrem Fall vorliegenden Gründen vor, so greifen die gesetzlichen Regelungen.
Eine „Auflösung“ könnte hier nach § 313 Abs. 3 BGB
(„Störung der Geschäftsgrundlage“) in Betracht kommen. Ohne „allzu tief“ in die Materie einzudringen (dies ist in diesem Rahmen und ohne vollständige Information nicht möglich), sprechen in Ihrem Fall durchaus viele Gründe dafür, dass nunmehrige „Scheitern“ der Durchführung der Risikosphäre des Verlages zuzurechnen. Denn das Buch war über Jahre geplant und der Verlag hat es mehrfach in seinem Katalog angepriesen. Weiterhin kann man vertreten, dass das wirtschaftliche Risiko des Verkaufs allein auf Seiten des Verlages liegt, so dass eine Vertragsauflösung aus dem Grund des § 313 BGB
nicht in Betracht kommt.
Dies ist jedoch eine rechtliche Wertung. Das Gericht mag dies möglicherweise anders sehen.
III. Sollte § 313 BGB
(zugunsten des Verlages) nicht eingreifen, so sehen die gesetzlichen Bestimmungen eine Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bzw. Ersatz der getätigten Aufwendungen vor.
IV. Die Höhe der Ansprüche, die Ihnen insoweit zustehen würden, wäre im Rahmen eines gerichtlichen Prozesses zu klären. Es ist jedoch grds. ratsam, einen Prozess wegen seines oftmals risikoreichen Verlaufs zu meiden. Vielmehr sollten Sie versuchen, sich mit dem Verlag zu einigen. Keinesfalls würde ich an Ihrer Stelle der Rückzahlung des Vorschusses zustimmen. Gleiches gilt für eine Aufhebung des Vertrages, ohne dass an Sie weitere Zahlungen geleistet werden. Dafür ist Ihre Stellung hier „zu stark“.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan André Schmidt, LL.M.
Rechtsanwalt
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte