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Ein Anwalt verlang 50000 € von mir aber ich habe diese Ware nicht

20. Oktober 2008 14:05 |
Preis: 30€ Historischer Preis
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Christoph Lattreuter

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe vor ca. 5 Jahren ein Heft drucken lassen. Eine Dame meint das gewisse Rezepte in diesem Heft von Ihr stammen. Da ich nicht noch mehr Ärger wollte habe ich aufgehört diese Hefte (2 verschiede zu verkaufen). Allerdings waren diese noch auf der HP eingestellt. Darüber wurden Sie insgesamt 2 x verkauft. Jetzt das letzte durch einen Testkauf vom Anwalt.
Ich hatte keine Exemplare mehr und mir ist auch erst durch diesen Kauf aufgefallen das die Hefte noch auf der HP eingestellt sind. Sofort habe ich diese auf der HP entfernen lassen.
Dann kam ein Brief vom Anwalt der wollte das ich eine Unterlassungserklärung unterschreibe. Das habe ich auch getan da ich die nicht mehr habe und auch nicht mehr vertreibe.
Jetzt werden Kosten in Höhe von 50000 € verlangt. Ich kann das nicht zahlen, und warum soll ich das zahlen. Ich verkaufe nicht mehr und habe nun auch nichts mehr.
Bitte helfen Sie mir!

*****

Wir haben positiv zur Kenntnis genommen, dass Sie bereit und in der Lage sind, die hier angefallenen Kosten zu erstatten. Gerne listen wir diese noch einmal für Sie auf:



2300 Geschäftsgebühr


50.000,00 €


1.3


1.359,80 €

7002 Post- und Telekommunikationspauschale








20,00 €

Testkaufkosten


46,59 €





46,59 €

Auslagen für Meldeauskunft


9,52 €





9,52 €

Auslagen Creditreform


3,45 €





3,45 €

Auslagen Creditreform


3,45 €





3,45 €

Nettobetrag








1.442,81 €

kein steuerbarer Umsatz (§ 1 UStG )





0%


0,00 €



Bruttobetrag








1.442,81 €



Bitte bringen Sie den Betrag in Höhe von 1442,81 € auf folgende Bankverbindung zur Anweisung:*****




*****





-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: *****
Gesendet: Donnerstag, 9. Oktober 2008 14:10
*****
Betreff: Nachfrage



Sehr geehrter Herr *****,

ich habe Ihr Schreiben gerade erhalten.

Ich kapiere nicht ganz Ihren zweiten Absatz, was soll ich machen?

Und wie hoch waren Ihre Kosten, dann lege ich das Geld auf die Seite und gebe es der Bank zur Überweisung.


*****

Sehr geehrter Ratsuchender,

für ihre Anfrage möchte ich Ihnen danken und diese unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes summarisch wie folgt beantworten:

Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, die Kosten einer berechtigten Abmahnung zu bezahlen. Sollte also ein Urheberverstoß zu Recht gerügt worden, so haben Sie diese Kosten zu zahlen.

Weiterhin wird üblicherweise die Verpflichtung zur Übernahme der Rechtsanwaltskosten einer Abmahnung in die entsprechende Unterlassungerklärung aufgenommen, so dass Sie sich unter Umständen durch die Abgabe der Unterlassungserklärung bereits zur Zahlung der Rechtsanwaltsgebühren wirksam verpflichtet haben. In diesem Fall müssten Sie die angefallenen Gebühren in Höhe von 1.442,81 Euro zahlen (Anmerkung: 50.000 Euro ist nur der Streitwert, nachdem die Rechtsanwaltsgebühren berechnet werden).

Da die Wirksamkeit der Zahlungsverpflichtung jedoch nur anhand Ihrer konkrete Abmahnung und der dazu von Ihnen unterschriebenen Abmahnung beurteilt werden kann, möchte ich Sie bitten, mir die Abmahnung mitsamt der Anlagen sowie die von Ihnen abgegebene Unterlassungserklärung und Ihre Kontaktdaten unter 030/44319639 zu faxen bzw. an lattreuter@das-mandat.de zu mailen.

Nach Erhalt und Durchsicht der Unterlagen werde ich umgehend mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

Gern können Sie die Nachfragefunktion nutzen.

Abschließend weise ich daraufhin, dass das Weglassen oder Hinzufügen von Details die rechtliche Beurteilung der Angelegenheit verändern kann.

Mit freundlichen Grüßen


Christoph Lattreuter
- Rechtsanwalt -


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