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Eigentumswohnung, Nießbrauchrecht und Pflege finanzieren

14. September 2022 10:04 |
Preis: 60,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,
ich bin Eigentümerin einer Wohnung, für die meine Eltern zur Zeit ein Nießbrauchrecht haben. Da ich nur eine geringe Rente zu erwarten habe, soll die Wohnung später dazu dienen, meinen Ruhestand abzusichern.
Mein Vater lebt seit ca. 1 Jahr in einem Pflegeheim, meine Mutter bewohnt noch die Wohnung. Im Moment reicht ihre Rente, um das Pflegeheim und den Unterhalt meiner Mutter zu finanzieren. Falls meine Mutter ebenfalls in Pflege müsste - was sehr realistisch zu erwarten ist - , wird ihre Rente nicht mehr ausreichen und sie werden ihr Vermögen aufbrauchen müssen. Können sie (oder ich) gezwungen werden, die Wohnung zu verkaufen? Können sie gezwungen werden, die Wohnung zu vermieten und aus den Mieteinkünften die Pflege teilweise zu finanzieren? Wäre es klüger, das Nießbrauchrecht zu löschen, bevor der doppelte Pflegefall eintritt?
Vielen Dank.

14. September 2022 | 10:36

Antwort

von


(2022)
Hallestr. 101
53125 Bonn
Tel: 0228 92984969
Tel: 0179 4822457
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Daniel-Saeger-__l108235.html
E-Mail:

Sehr geehrter Fragensteller,

"Können sie (oder ich) gezwungen werden, die Wohnung zu verkaufen?"

Nein.

"Können sie gezwungen werden, die Wohnung zu vermieten und aus den Mieteinkünften die Pflege teilweise zu finanzieren?"

Das ist hingegen schon möglich.

"Wäre es klüger, das Nießbrauchrecht zu löschen, bevor der doppelte Pflegefall eintritt?"

Im Regelfall ist dies am sinnvollsten. Hier droht aber die Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers. Es gilt eine 10 Jahresfrist, die man hinter sich bringen muss. Siehe nur OLG Köln, Beschluss vom 09.03.2017 – 7 U 119/16.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Saeger


ANTWORT VON

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