ein Pachtvertrag für ein Weidegrundstück ist für die Dauer eines Jahres mit jeweiligert Verlängerung um ein weiteres Jahr, wenn nicht gekündigt wird, geschlossen. Der Pachtvertrag wurde vom Eigentümer auf Eigenbedarf fristgerecht gekündigt. Der Eigentümer will das Weidegrundstück allerdings direkt weiterverpachten.
Ist das rechtens, wenn Eigenbedarf als Kündigungsgrund genannt wurde? Oder muß die Weidefläche wenigstens für eine Weidesaison vom Eigentümer selbst genutzt werden?
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Bei Eigenbedarfskündigung muß die Pachtfläche von dem Verpächter selbst genutzt werden, eine direkte Weiterverpachtung ist unzulässig.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Rückfrage vom Fragesteller10. April 2010 | 00:06
Erst mal Danke für die Antwort.
In welchem Gesetz ist das geregelt? Oder beruht das auf grundlegenden Gerichtsurteilen?
Beste Grüße
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt10. April 2010 | 00:14
Sehr geehrte Ratsuchende,
die pachtrechtliche Eigenbedarfskündigung ist gesetzlich nicht geregelt, meine Antwort beruht auf grundlegenden Urteilen des Miet- und Pachtrechts.