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Eigenbedarf auch für Tochter der Lebensgefährtin?

19. April 2015 21:39 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Zusammenfassung

Eigenbedarf für Haushaltsangehörige


Guten Abend,

ich habe eine Eigentumswohnung die derzeit vermietet ist.
Ich lebe mit meiner Lebensgefährtin, sowie deren Tochter zur Miete in einem Haus, dass wir uns jedoch aus finanziellen Gründen nicht mehr leisten können.

Da die Tochter (18 Jahre) meiner Lebensgefährtin demnächst plant auszuziehen, stellt sich die Frage ob ich meine Eigentumswohnung aufgrund von Eigenbedarf für die Tochter kündigen kann, auch wenn es sich nicht um meine leibliche Tochter handelt?
Wir wohnen bereits 9 Jahre zusammen, ich habe die Tochter mit aufgezogen.

Vielen Dank



Einsatz editiert am 19.04.2015 21:43:16

19. April 2015 | 22:05

Antwort

von


(1622)
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Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Frage beantworte ich wie folgt.

Sie können Ihre vermietete Eigentumswohnung für die Tochter Ihrer Lebensgefährtin wegen Eigenbedarfs kündigen, da die Tochter eine "Angehörie [Ihres] Haushalts ist" und die Wohnung für sie "benötigt" wird (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 letzte Variante BGB).

Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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