Guten Tag,
ich habe mich vor einigen Monaten auf edates angemeldet gehabt und ohne darauf hingewiesen zu werden das sich das kostenlose 14 tage abo automatisch in ein recht teueres monatsabo verwandelt
natürlich habe ich edates bis dato dann nicht wirklich genutzt aufjdenfall kam
dann irgendwann der Tag wo ich mal nicht genug Geld auf dem Konto hatte und diese Abbuchung rückgebucht wurde
seitdem habe ich nun schon wieder einen Brief von dieser kanzlei hier liegen die mich zur zahlung von 167,26 Euro auffordern
beim ersten Brief habe ich einen Musterbrief vom Verbraucherschutz geschickt was sie nicht zu interessieren scheint
was ich sofort oder per raten bezahlen soll
ansonsten drohen sie mir mit einem schufa eintrag und gerichtlichen maßnahmen
meine frage ist jetzt ob ich weiter darauf antworten soll oder ob ich stillschweigend die briefe einfach meinen aktenschredder gönnen soll
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn Sie sich nur für das kostenfreie Probeabo angemeldet haben ohne darauf hingewiesen zu werden, dass danach ein kostenpflichtiger Vertrag läuft, dann sind die Forderungen unberechtigt.
Ganz oft sind solche Portale auch darauf ausgerichtet, den Verbraucher über die Kostenpflichtigkeit zu täuschen.
Wie es in Ihrem Fall genau abgelaufen ist, kann ich natürlich nicht beurteilen.
Allerdings muss man wohl davon ausgehen, dass es ganz offensichtlich nur um das Probeabo ging und kein kostenpflichtiger Vertrag gewollt war.
Wenn aber ausdrücklich vereinbart und für Sie erkennbar war, dass Sie nach dem Probeabo eine Kündigung hätten aussprechen müssen, dann liegt ein wirksamer Vertrag vor und die Forderungen wären berechtigt.
Wenn Sie sich sicher sind, dann argumentieren Sie gegenüber der Gegenseite entsprechend und weisen die Forderung zurück.
In den einschlägigen Foren im Internet wird er Zusammenhang zwischen diesem Unternehmen und den forderungseintreibenden Anwälten entsprechend beleuchtet.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt