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EILT --- Bewährung

25. April 2006 22:12 |
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Strafrecht


Guten Tag,
ich bin kürzlich zu einer Haftstrafe von 4 Monaten ohne Bewährung verurteilt worden (ohne Deckung mit EC-Karte bezahlt – Betrug/350 Euro). Die Berufung hat nichts positives ergeben, also warte ich nun auf die Rechtskräftigkeit des Urteils und den Strafantrittsbefehl. Da diese Straftat während meiner Bewährungszeit (3 Monate auf 3 Jahre - wegen Unterschlagung/ca. 3500 Euro) vorgefallen ist, kommen zu den 4 Monaten wahrscheinlich noch 3 Monate aus der anderen Verurteilung hinzu. (Bewährungswiderruf) Ist bis jetzt noch nicht erfolgt !
Wenn ich nun ins außereuropäische Ausland (z.B. USA etc.) gehen würde, würde ich dann mit einem internationalen Haftbefehl gesucht werden ??? (FBI...)
Nach welcher Zeit könnte ich nach Deutschland zurückkehren ohne das ich verhaftet werden würde ??? (Verjährung)
Ergänzend sei nocheinmal zu erwähnen das die erst genannte Verurteilung noch nicht rechtskräftig ist, und die Bewährung noch nicht widerrufen wurde.

Wie hoch wäre denn die Gefahr eines internationalen Haftbefehls ??? (Verhältnissmäßigkeit/Kosten…etc.) Zumal ja niemand weiß wo ich mich aufhalte bzw. aufhalten würde oder werde. (in welchem Land).
Würden mich z.B. die USA ausliefern (angenommen ich hätte eine Daueraufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis für die USA) ? Da es ja eine Haftstrafe von unter einem Jahr ist.
Also könnte ich theoretisch nach max. 7,5 Jahren in die BRD einreisen ohne das mir diesbezüglich etwas passieren würde !?

Vielen Dank im vorraus

Sehr geehrter Fragesteller,

ich bin etwas verwundert, dass Sie dieselbe Anfrage noch einmal stellen.
Bezüglich des ersten Teils verweise ich auf meine bereits gemachten Ausführungen. Es tut mir leid, dass ein Kollege die von Ihnen gestellte Anfrage an mich beantwortet hat. Dies ist unüblich und wird normalerweise nicht gemacht.

Bezüglich des zweiten Teils kann ich Ihnen folgendes mitteilen:

Wie hoch die Gefahr der Erteilung eines internationalen Haftbefehls ist, ist schwierig einzuschätzen. Bezüglich der Verhältnismäßigkeit und der Kosten können Sie davon ausgehen,dass dieses keine Hinderungsgrund ist. Es ist auch egal, in welchem Land Sie sich aufhalten, da der Haftbefehl international ist und somit nicht ländergebunden. Daher gehe ich davon aus, da der Aufwand doch relativ gering ist, dass ein Haftbefehl ausgebracht werden würde.

Angenommen, Sie würden in die USA fliehen, werden Sie für die Beantragung einer Daueraufenthaltserlaubnis Ihre Daten angeben müssen. Dies läuft dann über die deutschen Behörden,welche den Haftbefehl und den Grund an die amerikanischen Behörden weitergeben werden. Auf Grund dessen werden Sie keine Aufenthaltserlaubnis bekommen und schon allein aus diesem Grund abgeschoben werden.

Ob die USA Sie ausliefern werden oder nicht, kommt auf den Einzelfall an. Grundsätzlich bestimmt das vorher erwähnte Auslieferungsabkommen, dass eine Haftstrafe von einem Jahr vorliegen muss und die Tat in beiden Staaten unter Strafe stehen muss.
Im Einzelfall kann aber auch eine anderweitige Vereinbarung getroffen werden. Sie sehen also, dass es keine Sicherheit gibt, dass eine Auslieferung nicht in Frage kommt.

Theoretisch ist der Betrug nach 7,5 Jahren verjährt bezüglich der Vollstreckungsverjährung.

Ich kann Ihnen nur noch einmal empfehlen, falls diese Anfrage wirklich ernst gemeint sein sollte, jeglichen Plan einer Flucht aufzugeben. Egal, ob Sie es von der finanziellen Seite sehen oder wie Ihnen auch dargelegt haben, von der Seite, dass Ihre Strafe Ihnen immer im Wege stehen wird, egal ob Sie eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen oder ganz normal Arbeit annehmen wollen.

Ich empfehle Ihnen dringend, Ihre Strafe anzunehmen und diese zu verbüßen. Vielleicht handelt es sich in Ihrem Fall auch um den Fall einer nachträglichen Gesamtstrafe, so dass es sich gar nicht um sieben Monat Haftverbüßung handelt.

Wenn Sie wollen, beschäftige ich mich gerne mit Ihrem Fall und versuche, für Sie noch das Beste herauszuholen, aber bitte machen Sie nichts Unvernünftiges. Leute auf der Flucht werden zum Grossteil entweder gefunden oder wollen selber nach hause, da dort Ihre ganzen sozialen Kontakte sind.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Gerlach
Rechtsanwältin

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