Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Drittauskünfte bei Vermögensauskunft

| 11. Juni 2021 02:09 |
Preis: 25,00 € |

Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Ich wurde zur Abgabe der Vermögensauskunft geladen. Dort werde ich erscheinen und mit dem GV eine Ratenzahlung vereinbaren (ist laut des Antrags akzeptabel laut Gläubiger) Im Antrag wurde auch beantragt Drittauskünfte einzuholen. Meine Frage ist, ob dies erst NACH Abgabe der Vermögensauskunft erfolgt bzw bei Ratenzahlung dann trotzdem nicht oder ob der Gläubiger schon vorher Hinweise auf meine Konten, Arbeitgeber etc bekommt? Denn er hat nur eine Teilforderung vollstrecken lassen. Wenn ich Raten zahle bzw dadurch die EV vermeiden kann, erhält der Gläubiger dann dennoch Drittauskünfte?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Wenn Sie eine Ratenzahlung vereinbaren, ist die Vermögensauskunft ebenso erledigt wie die Auskunft zu Dritten. Sie müssen diese dann auch einhalten!

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 11. Juni 2021 | 08:45

Das heisst, der Gerichtsvollzieher darf jetzt (Termin ist am 29.06) noch keine Drittauskünfte einholen und darf das auch nicht, sofern ich die Raten natürlich immer zahle?

Ich danke Ihnen für die kompetente Hilfe

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 11. Juni 2021 | 08:48

Ja genau, zahlen Sie auch bereits jetzt schon, lassen Sie sich ggf. Die Vereinbarung schriftlich geben.

Bewertung des Fragestellers 11. Juni 2021 | 08:46

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Sehr freundlich, kompetent, hilfreich

"