Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn Sie eine Ratenzahlung vereinbaren, ist die Vermögensauskunft ebenso erledigt wie die Auskunft zu Dritten. Sie müssen diese dann auch einhalten!
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Das heisst, der Gerichtsvollzieher darf jetzt (Termin ist am 29.06) noch keine Drittauskünfte einholen und darf das auch nicht, sofern ich die Raten natürlich immer zahle?
Ich danke Ihnen für die kompetente Hilfe
Ja genau, zahlen Sie auch bereits jetzt schon, lassen Sie sich ggf. Die Vereinbarung schriftlich geben.