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13. April 2024 07:51 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Mein Kind ist nicht aus der Wohnung ausgezogen, da es dort lebt, sondern für ein dreimonatiges Studium ins Ausland gegangen ist und nach Deutschland zurückkehrt. In der nächsten Klasse setzt sie ihre Ausbildung dann ganz normal fort. Sie ist 16 Jahre alt und minderjährig. Ist das Kind an der Wohnadresse, an der es wohnt, ausgecheckt und bei den dort wohnenden Eltern gemeldet?

Eingrenzung vom Fragesteller
13. April 2024 | 08:36
13. April 2024 | 09:23

Antwort

von


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Guten Morgen,

nein, eine automatische An-/Abmeldung bei Einwohnermeldeämter erfolgt grundsätzlich nicht!
Vielmehr ist jede An-/Abmeldung persönlich vorzunehmen.
Personen unter 16 Jahren müssen von demjenigen an- bzw. abgemeldet werden, in dessen Wohnung die Personen unter 16 Jahren ein- bzw. ausziehen. Dies ergibt sich aus § 17 Abs. 3 Bundesmeldegesetz (BMG).

Viele Grüße



ANTWORT VON

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