Ich habe vor ca. 10 Jahren einen geduldeten DDR-Schwarzbau in Dresden erworben. Konkret handelt es sich um ein in den späten 70er Jahren deutlich erweitertes Häuschen, wobei das Haus eine Baugenehmigung hatte, die Erweiterungen aber nicht genehmigt waren.
Meines Wissens nach ist ein solcher DDR-Schwarzbau weiterhin geduldet, wie zB in folgenden Urteilen ausgeführt: 1 KO 639/01, 1 KO 760/07.
Dieses Haus würde ich nun gerne verkaufen. Ich würde die Situation natürlich vor dem Verkauf im Detail offenlegen. Wie weit kann ich hier Ersatzansprüche ausschliessen? Reicht es dies im Angebot zu erklären und im notariellen Vertrag Ansprüche aus diesem Mangel auszuschliessen?
sofern Sie die Haftung ausschließen wollen, müssen Sie es in den notariellen Vertrag ausdrücklich mit aufnehmen lassen.
Dabei sollte deutlich werden, dass
das Haus eine Baugenehmigung hatte, die Erweiterungen nicht, sondern die Möglichkeit der Duldung besteht.
Nur mit der entsprechenden Klausel im Notarvertrag haben Sie dann kein diesbezügliches Haftungsrisiko, da der Notarvertrag und nicht ein Verkaufsangebot dann zu berücksichtigen ist.
Achten Sie also auf jeden Fall darauf, dass dieses im Notarvertrag aufgenommen wird.