Doppelbesteuerungsabkommen Türkei/ Tätigkeit als Pilot/ Differenz versteuern?
Hallo liebes Anwälteteam,
ich würde mich über eine Antwort in folgender Sache freuen:
Situation;
Mein Lebensgefährte lebt in Scheidung, die sich seit langem wegen Nichtzustimmung der zukünftigen Exfrau verzögert. Er ist drei Kindern in der BRD unterhaltspflichtig. Wir haben ein gemeinsames Haus in der BRD, von dem eine Wohnung vermietet ist. Das Unternehmen, bei dem er in der BRD als Pilot beschäftigt war, ist nun insolvent.
Zur Problematik:
Er hat nun die Möglichkeit, in der Türkei als Pilot zu arbeiten. Dort wird laut Gesetzeslage ein Pilot so versteuert, dass er nur von einem geringen Grundgehalt Steuern zahlt, alle weiteren Zulagen (ca 80% des Gesamtgehaltes ausmachend) sind steuerfrei.
Wie würde es sich mit dem Doppelbesteuerungsabkommen verhalten, wenn wir beide eine Wohnung in der Türkei anmieten würden, beide dort arbeiten und mehr als 183 Tage nachweislich dort verbringen würden? Das Haus in der BRD könnten wir notfalls vermieten, aber zur Zeit nicht verkaufen. Müsste in der BRD der Betrag versteuert werden, der in der Türkei steuerfreie Zulage ist? Oder gar das gesamte Einkommen? Wie könnten wir dies vermeiden?
Vielen Dank im Voraus für die Antwort.
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