Sehr geehrter Rechtsratsuchender,
gerne beantworte ich nachfolgend Ihre Rechtsfragen im Zusammenhang mit Ihrer bis zu 60tägigen Anwesenheit in Deutschland.
Da Sie mitteilen, dass Sie zu Ihren Wohnort in Deutschland etwa 400km reisen würden und nicht mehr als 60 Tage im Jahr in Deutschland wohnen würden, sind Sie grds. als Wochenaufenthalter gem. Art. 15a Abs. 1 und 2 des DBA zu beurteilen.
Denn eine Zumutbarkeit der regelmäßigen Rückkehr nach Deutschland wird im Allgemeinen bei einer Überschreitung einer Entfernung von 100km und/oder einer Anreisezeit von über 1,5 Stunden verneint, so dass das Besteuerungsrecht in der Schweiz verbleibt.
Zu Ihrer Absicherung würde es sich trotz der starken Indizien eines Wochenaufenthalts empfehlen, eine entspr. Feststellung beim deutschen Finanzamt zu beantragen. Denn durch die Anmeldung eines Wohnsitzes in Deutschland geht anderenfalls das deutsche Finanzamt zunächst von dem Regelfall einer Steuerpflicht in Deutschland aus. Es empfiehlt sich daher, im Vorfeld für Klarheit zu sorgen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben, wünsche Ihnen viel Erfolg und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Andrea Fey
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Steuerrecht
Antwort
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