Sehr geehrte Damen und Herren,
Fakten:
Scheidung 11/2017 (kein Versorgungsausgleich für die Direktversicherung)
Auszahlung Direktversicherung (Proxalto, Lebensvers. Direktvers. Arbeitgeber) 12/2020 in einer Summe an meinen Exmann. Er hat die Summe versteuert und eine Berechnung der Krankenkassen-Beiträge für 10 Jahre wurde vorgenommen.
Erst jetzt, im Rahmen einer Scheidungsvereinbarung (wird nächste Woche unterschrieben), wurde mein Anteil (45 %) bestätigt und vor 2 Monaten ausgezahlt.
Er fordert nun von mir 45 % seiner entstandenen Kosten (Finanzamt / Krankenvers.)
Das ist für mich so ok. Aber:
Ich wünsche mir eine Neuberechnung der Auszahlungsstelle (Proxalto) mit der entsprechenden Mitteilung an das Finanzamt und Weitergabe an die Versicherung.
Begründung:
Ich kann meinen GKV-Betriebsrentenfreibetrag (164,60 €/ monatlich für die Krankenkasse) und die gezahlten Beiträge jährlich steuerlich geltend machen. "Zudem wäre das Kapitel Ex-Mann dann damit endlich abgeschlossen".
Telefonisch bekam ich von der Proxalto die Auskunft, dass eine Neuberechnung nicht durchgeführt werden würde (neue Versicherungsnummer, kein Hinweis im Versorgungsausgleich)
Frage:
Habe ich ein Recht auf Neuberechnung und müsste die Proxalto dieses umsetzen?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Ich finde diesen Service klasse.
Mit freundlichen Grüßen
Gudrun Schmidt
leider ist die Auskunft der Versicherung zutreffend.
Sie stehen in keinem rechtlichen Verhältnis zur Versicherung. Eine Übertragung von Anwartschaften aus dieser Versicherung im Rahmen eines Versorgungsausgleichs hat nicht stattgefunden.
Sie haben hingegen mit Ihrem Ex-Mann eine Vereinbarung dahingehend getroffen, dass dieser - und nicht die Versicherung - 45% der ausgezahlten Summe an Sie zahlt.
Dann aber kann Ihnen die Versicherung auch keine Neuberechnung erteilen. Dazu ist sie auch nicht verpflichtet.
Ihr Ex-Mann kann Ihnen natürlich die Übernahme dieser 45% der Kosten, mit genauer Angabe der Höhe, bestätigen und Sie können damit versuchen, dieses auch steuerlich geltend zu machen. Zur Umsetzung wenden Sie sich dann aber bitte direkt an einen Steuerberater.