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Dienstzeugnis Bayern

29. April 2017 14:34 |
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Verwaltungsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Anspruch auf Dienstzeugnis eines Beamten bei Dienstherrenwechsel innerhalb eines Bundeslandes (Bayern)

Guten Tag,

ich wechsle nach erfolgreich durchlaufener Beamtenausbildung in der 2. QE der Verwaltung in Bayern und einer Probezeitverkürzung sowie einem weiteren Jahr als Beamter auf Lebenszeit innerhalb Bayerns den Dienstherren. Der neue Dienstherr hat beim alten Dienstherren eine Anlassbeurteilung aufgrund der Versetzung angefordert, diese habe ich bereits erhalten. Wird Ihrerseits noch empfohlen sich vom alten Dienstherren ein qualifiziertes Dienstzeugnis nach Art. 72 BayBG ausstellen zu lassen?

Neben der Anlassbeurteilung verfüge ich ebenso über eine Beurteilung zur Einschätzung der Probezeit sowie über einen zusammfassenden Leistungsbericht aufgrund des durchlaufenen Vorbereitungsdienstes!

Danke!

29. April 2017 | 15:15

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Das qualifizierte Dienstzeugnis gibt es leider nach meiner ersten Prüfung nur bei Beendigung des Beamtenverhältnisses ausweislich des Gesetzesnormtextes.

Das Beamtenrecht des Bundes und der Länder gewährt Beamten
einen Anspruch auf Erteilung eines einfachen bzw. qualifizierten
Dienstzeugnisses.

Nur die Beamtengesetze von Baden Württemberg und Thüringen bestimmen neben der Beendigung des Beamtenverhältnisses den Wechsel des Dienstherrn und Bewerbungszwecke als mögliche Anlässe für die Erteilung eines Dienstzeugnisses. Der Wechsel des Dienstherrn wird auch
in Sachsen und Schleswig-Holstein neben der Beendigung des
Beamtenverhältnisses als Voraussetzung aufgeführt.

Fragen Sie aber trotzdem da nach, denn z. B. aus der Rechtsprechung geht das nicht ganz klar hervor, vgl. VG Ansbach, Beschluss v. 25.09.2015 – AN 11 E 15.01063 und Urteil vom 31.01.2012 – AN 1 K 10.02228 :
"[...] Beim Dienstzeugnis geht es daher entscheidend um die Information eines möglichen künftigen Arbeitgebers oder neuen Dienstherrn [was ja auch beim Dienstherrenwechsel gelten kann und anzuraten ist - die Zeugniserteilung]."

Ein Dienstzeugnis zusätzlich wäre schon gut.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

ANTWORT VON

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