Sehr geehrter Fragesteller,
ich bedanke mich für Ihre online-Anfrage, zu der ich wie folgt Stellung nehme:
Nach dem Wortlaut der von Ihnen zitierten Bedingungen der Privathaftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz für ein im Inland belegenes Wochenendhaus unter der Voraussetzung, dass dieses ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt wird. Aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung nutzen Sie das Haus zu Wohnzwecken. Weiterhin werden Sie gegenüber der Versicherung nachweisen können, dass eine Vermietung des Wochenendhauses nicht besteht. Ist in Ihren Versicherungsbedingunen jedoch weiter geregelt, dass „Versicherungsschutz nur für ein im Inland gelegenes Einfamilienhaus gewährt wird", dann stellt sich die Frage, ob die Regelungen in den Versicherungsbedingungen so zu verstehen sind, dass Versicherungsschutz nur für EIN Einfamilienhaus, nämlich für das vom Versicherungsnehmer gerade bewohnte wird besteht. Das Landgericht Coburg hat dies mit Urteil vom 27.02.2008 Az.:11 O 720/07
bejaht. Das OLG Bamberg hat sich dieser Auffassung angeschlossen, so dass die Chancen gegen die Deckungsablehnung erfolgreich vorzugehen eher gering sein werden.
Mit freundlichen Grüßen
J. Petry-Berger
Rechtsanwältin
Antwort
vonRechtsanwältin Jutta Petry-Berger
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