Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich gilt bei Lachgas, dass dieses seit 2016 legal erhältlich ist und nicht mehr unter das strenge Arzneimittelgesetz fällt. Jedoch empfehle ich dringend den Hinweis, dass dieses nicht zum Verzehr/Konsum geeignet ist und nur bestimmungsgemäß verwendet werden darf.
Wie genau Sie diesen Ausschluss der Haftung machen, sollten Sie dann anwaltlich überprüfen lassen. Zudem sollten Sie eine Alterskontrolle auf der Website einführen.
Ich rate hierzu, damit Sie jeglichen Risiken aus dem Weg gehen und ggf. einer Mithaftung, wenn doch ein Konsum vorliegt, der wirklich den Jugendlichen in Gefahr bringt.
Mithin rate ich nach Erstellung der Website um Prüfung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo und danke für die Antwort,
mir ging es tatsächlich nur um den Ausschluss der Haftung.
Ich dachte da würde eine solche Frage reichen um die Webseite folglich enstprechend zu gestalten.
Würden Sie diese Überprüfung übernehmen wollen, bzw. hätten Sie konkrete Anforderungen die den Auschluss der Haftung garantieren?
Kommt es da auf z.b. Schriftgröße und Optisches an, ob die Warnung dass es nur bestimmungsgemäß zu verwenden ist, direkt ins Auge fällt?
Die Warnung selbst würde ja auch meiner Anleitung zum Konsum wiedersprechen, was halten Sie davon?
Dies ist nur ein Erstberatungsportal, Überprüfungen und weitere Tätigkeiten sind hier nicht umfasst. Das wäre ein gesonderter Auftrag.
Kommt es da auf z.b. Schriftgröße und Optisches an, ob die Warnung dass es nur bestimmungsgemäß zu verwenden ist, direkt ins Auge fällt?
Die Warnung muss so gestaltet sein, dass sie bei der Bestellung optisch ins Auge fällt und sicher gesehen wird - auch ggf. mit * versehen.
Die Warnung selbst würde ja auch meiner Anleitung zum Konsum widersprechen, was halten Sie davon?
Ja, denn eine Anleitung zum Konsum selber dürfen Sie nicht geben. Das Lachgas darf nicht zum Verzehr gekauft werden. Daher ja auch der Ausschluss.