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Darf ich für Lachgas als Genussmittel werben und verkaufen?

22. November 2022 09:00 |
Preis: 35,00 € |

Medizinrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Guten Tag erstmal,

ich habe in letzter Zeit vermehrt Online-Shops gesehen die Lachgas anbieten, es ist offensichtlich zum Konsum gedacht jedoch weiß ich nicht genau ob die Shops sich vielleicht irgendwie abgesichert haben im klein-gedruckten (dass es z.b. nicht für den Menschlichen Konsum gedacht ist).

Da ich eine Ähnliche Idee habe, würde ich gerne wissen ob ich rein rechtlich gesehen Lachgas überhaupt zum Konsum anbieten darf?

Dazu müsste ich natürlich wissen ob wenn ja, ich auch dafür werben darf, und wenn ja in welchem Ausmaß?
Dass letzte was ich möchte ist eine Klage dass jemand sich krank gemacht hat damit und mich dafür schuldig macht.

Ich will auf meiner Webseite wo der Verkauf dann stattfinden soll eine entsprechende Einleitung haben "Was ist Lachgas überhaupt" wo ich ein bisschen auf die Wirkung eingehe etc..

Dazu noch eine kleine Anleitung wie man überhaupt Lachgas konsumiert (empfolenerweise mit Ballon etc.))

Jetzt frage ich mich ob ich mich damit absichere oder bin ich da in einem rechtlich gefährlichen Bereich?

Ich würde natürlich auch angeben dass sich jeder informieren soll über Gefahren und Nebenwirkungen bevor er Lachgas konsumiert und darauf hinweisen dass Lachgas, wie jede andere Droge natürlich nur in Maßen ungefährlich bleibt.

Gleichzeitig möchte ich die Kunden aber auch nicht vergraulen in dem ich dort dick hinchreibe "niht für den Menschlichen konsum gedacht".
Ich möchte auch ehrlich gesagt so "leise" wie möglich die Gefahren ansprechen (am besten nur darauf hinweisen dass man sich informieren soll).

Was muss gegeben sein um mich da vor Klägern zu schützen?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Grundsätzlich gilt bei Lachgas, dass dieses seit 2016 legal erhältlich ist und nicht mehr unter das strenge Arzneimittelgesetz fällt. Jedoch empfehle ich dringend den Hinweis, dass dieses nicht zum Verzehr/Konsum geeignet ist und nur bestimmungsgemäß verwendet werden darf.

Wie genau Sie diesen Ausschluss der Haftung machen, sollten Sie dann anwaltlich überprüfen lassen. Zudem sollten Sie eine Alterskontrolle auf der Website einführen.

Ich rate hierzu, damit Sie jeglichen Risiken aus dem Weg gehen und ggf. einer Mithaftung, wenn doch ein Konsum vorliegt, der wirklich den Jugendlichen in Gefahr bringt.
Mithin rate ich nach Erstellung der Website um Prüfung.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 22. November 2022 | 10:00

Hallo und danke für die Antwort,

mir ging es tatsächlich nur um den Ausschluss der Haftung.
Ich dachte da würde eine solche Frage reichen um die Webseite folglich enstprechend zu gestalten.
Würden Sie diese Überprüfung übernehmen wollen, bzw. hätten Sie konkrete Anforderungen die den Auschluss der Haftung garantieren?

Kommt es da auf z.b. Schriftgröße und Optisches an, ob die Warnung dass es nur bestimmungsgemäß zu verwenden ist, direkt ins Auge fällt?

Die Warnung selbst würde ja auch meiner Anleitung zum Konsum wiedersprechen, was halten Sie davon?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 22. November 2022 | 12:23

Dies ist nur ein Erstberatungsportal, Überprüfungen und weitere Tätigkeiten sind hier nicht umfasst. Das wäre ein gesonderter Auftrag.

Kommt es da auf z.b. Schriftgröße und Optisches an, ob die Warnung dass es nur bestimmungsgemäß zu verwenden ist, direkt ins Auge fällt?
Die Warnung muss so gestaltet sein, dass sie bei der Bestellung optisch ins Auge fällt und sicher gesehen wird - auch ggf. mit * versehen.


Die Warnung selbst würde ja auch meiner Anleitung zum Konsum widersprechen, was halten Sie davon?

Ja, denn eine Anleitung zum Konsum selber dürfen Sie nicht geben. Das Lachgas darf nicht zum Verzehr gekauft werden. Daher ja auch der Ausschluss.

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