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Darf ich bei einer Krankschreibung Nebengewerbe ausführen?
26. Oktober 2021 12:23
|
Preis:
58,00 €
|
Beantwortet von
in unter 1 Stunde
Ich arbeite in einer Kunststoffindustriefirma als Maschinenbediener und bin wegen Depressionen, die auf meine Tätigkeit in dieser Firma zurückzuführen sind, krank geschrieben. Zuvor habe ich in meiner Freizeit auf einer großen Streamingplattform Videospiele gestreamt und auf Grund der damit verbundenen Einnahmen auch ein Nebengewerbe angemeldet.
Nun meine Frage:
Kann ich trotz Krankschreibung mein Hobby/Nebengewerbe zu Hause ausüben ohne mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen im Angestelltenverhältnis seitens des Arbeitgebers zu rechnen?
Vielen herzlichen Dank für die Antwort.
Sehr geehrter Fragensteller,
je nach Arbeitsvertrag haben Sie die Pflicht die Nebenbeschäftigung ihrem Arbeitgeber anzuzeigen.
Solange das Streaming im Falle der Gesundung nicht die Arbeitskraft beeinträchtigen wird, sehe ich keine Probleme.
Gleiches gilt auch derzeit. Solange es die Gesundung nicht behindert, können Sie weiter streamen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Saeger
ANTWORT VON
Rechtsanwalt Daniel Saeger
(2022)
Hallestr. 101
53125 Bonn
Tel: 0228 92984969
Tel: 0179 4822457
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Daniel-Saeger-__l108235.html
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