Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

DVD in Heimarbeit produzieren und im eigenen Online Shop verkaufen

| 26. Januar 2013 13:33 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Medienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jan Gerth

Hallo!

Ich plane eine Tanz-Lehr-DVD in Heimarbeit (max. 100 Stück) zu produzieren und über meinen eigenen Online Shop zu verkaufen. Ein Gewerbe als Tänzer und auch für Internethandel habe ich angemeldet. Ich würde nur selbstkomponierte Musik und eigenes Bild- und Videomaterial verwenden, um keine Rechte Dritter zu verletzen.

Meine Hauptfragen ist:

1. Welche Daten muss ich auf das DVD-Cover drucken?


Die Fragen, die mich dabei im Hinterkopf beschäftigen, sind:
2. Bin ich verpflichtet, eine ISBN-Nummer zu beantragen, wenn ich die DVD nur über meinen eigenen Online Shop vertreiben will?

3. Wenn ich bei dieser geringen Stückzahl aus Kostengründen keine FSK-Freigabe beantragen kann, darf ich dann nur an Personen über 18 Jahren verkaufen? Meine DVD enthält selbstverständlich keine für Kinder und Jugendliche verbotenen Inhalte.

4. Bin ich verpflichtet, die GEMA zu informieren, wenn ich selbst komponierte Musik verwende? In diesem Fall würde ich besser nur einen einfachen Rhytmus einspielen oder gänzlich auf Musik verzichten.

Falls ich noch einen rechtlichen Aspekt übersehen habe, der für mein Vorhaben wichtig sein könnte, bin ich über jeden Hinweis dankbar!
Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen,



Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.

Vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform dazu dienen soll, Ihnen einen ersten Eindruck der Rechtslage zu vermitteln. Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.

Auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres geringen Einsatzes möchte ich Ihre Fragen zusammenfassend wie folgt beantworten:


Die Antworten zu Ihren Fragen:

(1)
Sie brauchen ein Impressum. Die wichtigsten Elemente sind:
- Copyright-Vermerk mit Verlagsname und Verlagsort oder Selbstverlags-Hinweis
- Hinweis: „Alle Rechte vorbehalten"
- ISBN-Nummer, sofern vorhanden

(2)
Nein, Sie sind nicht verpflichtet eine ISBN-Nummer zu beantragen. Dies macht bei Auflagen unter 200 Stück keinen Sinn.

(3)
Nach § 11 JuSchG können Filme bei denen es sich um Informations-, Instruktions- und Lehrfilme handelt und die vom Anbieter mit "Infoprogramm" oder "Lehrprogramm" gekennzeichnet sind Kindern und Jugendliche vorgespielt werden ohne einen FSK-Vermerk. Eine solche Kennzeichnung als „Infoprogramm" oder „Lehrprogramm" müssten Sie aufbringen..

(4)
Sie müssen weder die von Ihnen selbst komponierte Musik bei der GEMA anmelden, noch diese darüber informieren. Dies müssten Sie nur machen, wenn Sie fremde Musik verwenden wollten.


Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion gerne zur Verfügung.

Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung, in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.

Weiterhin möchte ich Sie höflichst auf die Bewertungsfunktion aufmerksam machen, die dafür sorgt, diesen Service für andere Ratsuchende transparenter zu machen.


Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 28. Januar 2013 | 09:59

Hallo!

Vielen Dank für Ihre schnelle und ausführliche Antwort, diese hat mir sehr geholfen. Ich möchte nochmal nachfragen, wie der Selbstverlags-Hinweis auszusehen hat. Können Sie mir dafür vielleicht ein Beispiel nennen?

Ich stelle mir das jetzt wie folgt vor:

selbstverlegt von:
Impressum (Name, Anschrift...)

Ich nehme an, dass ich dafür keinen eigenen Verlag gründen muss?

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. Januar 2013 | 10:50

Sehr geehrter Ratsuchender,

nein Sie müssen keinen Verlag gründen. Und Sie schreiben das tatsächlich so wie von Ihnen oben angenommen.
Selbstverlegt von:
Name
Anschrift


Mit freundlichen Grüßen

Gerth
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 30. Januar 2013 | 10:30

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

ausführliche Antwort, vielen Dank!

"