Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.
Vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform dazu dienen soll, Ihnen einen ersten Eindruck der Rechtslage zu vermitteln. Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres geringen Einsatzes möchte ich Ihre Fragen zusammenfassend wie folgt beantworten:
Die Antworten zu Ihren Fragen:
(1)
Sie brauchen ein Impressum. Die wichtigsten Elemente sind:
- Copyright-Vermerk mit Verlagsname und Verlagsort oder Selbstverlags-Hinweis
- Hinweis: „Alle Rechte vorbehalten"
- ISBN-Nummer, sofern vorhanden
(2)
Nein, Sie sind nicht verpflichtet eine ISBN-Nummer zu beantragen. Dies macht bei Auflagen unter 200 Stück keinen Sinn.
(3)
Nach § 11 JuSchG
können Filme bei denen es sich um Informations-, Instruktions- und Lehrfilme handelt und die vom Anbieter mit "Infoprogramm" oder "Lehrprogramm" gekennzeichnet sind Kindern und Jugendliche vorgespielt werden ohne einen FSK-Vermerk. Eine solche Kennzeichnung als „Infoprogramm" oder „Lehrprogramm" müssten Sie aufbringen..
(4)
Sie müssen weder die von Ihnen selbst komponierte Musik bei der GEMA anmelden, noch diese darüber informieren. Dies müssten Sie nur machen, wenn Sie fremde Musik verwenden wollten.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion gerne zur Verfügung.
Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung, in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.
Weiterhin möchte ich Sie höflichst auf die Bewertungsfunktion aufmerksam machen, die dafür sorgt, diesen Service für andere Ratsuchende transparenter zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo!
Vielen Dank für Ihre schnelle und ausführliche Antwort, diese hat mir sehr geholfen. Ich möchte nochmal nachfragen, wie der Selbstverlags-Hinweis auszusehen hat. Können Sie mir dafür vielleicht ein Beispiel nennen?
Ich stelle mir das jetzt wie folgt vor:
selbstverlegt von:
Impressum (Name, Anschrift...)
Ich nehme an, dass ich dafür keinen eigenen Verlag gründen muss?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen,
Sehr geehrter Ratsuchender,
nein Sie müssen keinen Verlag gründen. Und Sie schreiben das tatsächlich so wie von Ihnen oben angenommen.
Selbstverlegt von:
Name
Anschrift
Mit freundlichen Grüßen
Gerth
Rechtsanwalt