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DSL-Leitung, Vermieter lügt

18. Juni 2007 15:10 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Philipp Achilles

Hallo zusammen.

Ich habe eine Frage in eigener Sache.

Zunächst den Hintergrund: Während mein damaliger Provider noch die Leitung der neuen Wohnung auf DSL-Verfügbarkeit prüfte und nachdem mir der Vermieter zugesichert hatte, dass dies dort möglich sei, bin ich umgezogen. Mein Provider hatte mir vor dem Umzug ein Schreiben geschickt, es sei verfügbar, würde aber noch explizit geprüft, man würde mich dann kontaktieren.

Dem Vermieter hatte ich ausdrücklich klargemacht, dass ich DSL aus beruflichen Gründen benötigte und ich die Wohnung nicht nehmen könnte, wenn keine Leitung vorhanden sei.

Just nach dem Umzug erreichte mich ein Schreiben meines Providers, DSL sei in meiner Wohnung nicht verfügbar und auch die Telekom bestätigte, dass der Ausbau auch nicht geplant sei.

Mein Vermieter hatte mich also getäuscht.

Es wurde alles von ISDN bis zu UMTS versucht, nichts konnte das Defizit ausgleichen.

Man bot mir an, die Kündigungsfrist auf einen Monat zu verkürzen, sollte ich ausziehen wollen. Nun, nach vier Monaten habe ich eine neue Wohnung gefunden und bin auf das Gespräch zurückgekommen, da konnte man sich überhaupt nicht daran erinnern, mir so etwas zugesichert zu haben und es sei ja wohl eine Unverschämtheit, zu behaupten, mir sei dies angeboten worden. Wär nichts mit Fristverkürzung. Es könnte ja der Vermieter nicht wissen, ob dort DSL verfügbar sei.

Hat damit schon jemand Erfahrungen gemacht und kann ich hiernach die Miete einbehalten da offensichtlich eine Täuschung vorlag?

Vielen Dank.

Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich - die Richtigkeit Ihrer Angaben vorausgesetzt - anhand der von Ihnen gemachten Angaben gerne wie folgt summarisch beantworten möchte:


Soweit die Bereitstellung des DSL – Anschlusses Inhalt Ihres Mietvertrages geworden ist, besteht auch grundsätzlich die Möglichkeit die Miete zu mindern. Ihrer Sachverhaltsschilderung entnehme ich jedoch, dass Sie über keinen schriftlichen Nachweis verfügen. Unter Berücksichtigung dieser Sachlage erscheint es fast unmöglich einen diesbezüglichen substantiierten Nachweis zu erbringen.

Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Mietminderung ehr gering ausfallen dürfte. Das Landgericht Berlin hat in seinem Urteil vom 22.09.1998 (Az.: 64 S 53/98 ) entschieden, dass eine Mietminderung von 5 % gerechtfertigt ist, soweit überhaupt kein Telefonanschluss vorhanden ist.

In diesem Zusammenhang müssten Sie daher überprüfen, inwieweit eine für Sie positive Beweisführung möglich ist, z.B. Zeugenbeweis. Erst dann sollten Sie eine Mietminderung in Betracht ziehen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Prüfung der Rechtslage eine erste rechtliche Orientierung vermittelt zu haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems von einem Rechtsanwalt zu erhalten.

Sofern Sie eine abschließende Beurteilung Ihres Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem konkret zu erörtern. Gerne bin ich bereit, diese Aufgabe für Sie zu übernehmen. Hierfür bin ich jederzeit für Sie telefonisch und per E-Mail erreichbar.



Mit freundlichen Grüßen



Philipp Achilles
Rechtsanwalt
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Gisselberger Straße 31
35037 Marburg

Telefon: 06421 - 167129
Fax: 06421 - 167132

achilles@haftungsrecht.com
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