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Consors Finanz Ratenkredit mit Kreditkarte

| 20. Juni 2023 10:39 |
Preis: 40,00 € |

Kredite


Beantwortet von


15:14

Hallo,

wir haben am 02.2019 bei MediaMarkt ein Handy finanziert und mit Consors Finanz dann
abbezahlt. Dazu gab es eine Kreditkarte, die wir dann für Bestellungen bei Amazon genutzt hatten.

Das waren fast immer nur kleinere Beträge,, dann 07.2021 haben wir die Karte gekündigt. Jetzt zahlen wir für die Rückzahlung jeden Monat 142 Euro zurück, was uns leider nie aufgefallen ist. Das sind schon über 7000 Euro an Rückzahlungen und es sind noch 3600 Euro offen laut Consors. Das kann so aber nicht hinkommen. Dann heißt es man zahlt ja nur ca. 80 Euro ab und nicht 142 Euro, da das alles Zinsen usw wären. Dann wollte ich mir von der Bank Belege anfordern, das würde mich aber für jeden Kontoauszug (pro Monat) 5 Euro monatlich kosten !! Laufzeit mehrere Jahre. Da ich die Karte ja schon gekündigt hatte, komme ich online nicht mehr an die Belege ran. Da ich einige Beträge telefonisch genannt bekommen hatte und die sehr gering waren, kann ich mir den Wert, der ja schon >10000 Euro wären, überhaupt nicht erklären !! Wie kann man daher dagegen vorgehen ? Die haben mir noch angeboten, daraus einen "normalen" Ratenkredit zu machen und nicht den über die Kreditkarte, das wäre dann günstiger. Aber darauf kann ich so ja gar nicht eingehen, da es ja so nicht zulässig ist. Welche Möglichkeiten habe ich daher hier noch ? Es gibt viele Verträge, die schon unwirksam sind, es war mir jedenfalls so nicht bewusst was da auf mich zukommt. Ich habe von denen auch nichts schriftliches zum Abschluß bekommen und das nur abbuchen lassen. Mit freundlichem Gruß Ralph Wallmann

P.S. Ich habe jetzt erstmal die letzte Abbuchung storniert.


20. Juni 2023 | 11:13

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die Kosten in Höhe von fünf Euro sind dem Grunde und der Höhe nach vor allem für einen Kontoauszug zu hoch, es sei denn, Sie haben bereits solche erhalten oder können diese online einsehen.
In der Tat ist das Geschäftsgebaren der Bank intransparent und Sie sollten erwägen die BaFin als Bankenaufsicht einzuschalten; dort gibt es auch ein kostenloses Ombudsmann-Verfahren.

Die Bank nimmt am außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken" (www.bankenombudsmann.de) teil.
Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag (§ 675f BGB).

So heißt es auf der Homepage der Bank.

Wenn das nicht fruchtet, würde ich mich anwaltlich vertreten lassen.

Nach meiner Erfahrung kommt man dann dahingehend weiter.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

Rückfrage vom Fragesteller 20. Juni 2023 | 12:52

Hallo, vielen Dank für die Hinweise.

Es sind tatsächlich 5,- Euro monatlich für einen Monatkontoauszug zu zahlen, das kann ich
ja so nicht eingehen, aber so habe ich keine Belege usw. Könnte man das dann anwaltlich einfordern ?


Ich habe ja eine Kreditkarte benutzt und nirgendwo unterschrieben das ich das per Rahmenkredit zu hohen Zinsen eingehe, das ist doch schon nicht rechtens, oder reichen
dazu die AGB´s ?

Mit freundlchem Gruß

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 20. Juni 2023 | 15:14

Sehr geehrter Fragesteller,

ich antworte Ihnen gerne wie folgt:

1.
Richtig, das mit den Kontoauszügen etc. könnte anwaltlich eingefordert werden; solange Ihnen das nicht vorliegt, würde ich von jeglicher Zahlung Abstand nehmen, im Rahmen eines Zurückbehaltungsrechts.

2.
Das mit den AGBs müsste man prüfen, aber Zinsen müssen transparent sein, dürfen nicht zu hoch sein und nicht überraschend (hoch).

Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 21. Juni 2023 | 08:58

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