Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Kosten in Höhe von fünf Euro sind dem Grunde und der Höhe nach vor allem für einen Kontoauszug zu hoch, es sei denn, Sie haben bereits solche erhalten oder können diese online einsehen.
In der Tat ist das Geschäftsgebaren der Bank intransparent und Sie sollten erwägen die BaFin als Bankenaufsicht einzuschalten; dort gibt es auch ein kostenloses Ombudsmann-Verfahren.
Die Bank nimmt am außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken" (www.bankenombudsmann.de) teil.
Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag (§ 675f BGB).
So heißt es auf der Homepage der Bank.
Wenn das nicht fruchtet, würde ich mich anwaltlich vertreten lassen.
Nach meiner Erfahrung kommt man dann dahingehend weiter.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Hallo, vielen Dank für die Hinweise.
Es sind tatsächlich 5,- Euro monatlich für einen Monatkontoauszug zu zahlen, das kann ich
ja so nicht eingehen, aber so habe ich keine Belege usw. Könnte man das dann anwaltlich einfordern ?
Ich habe ja eine Kreditkarte benutzt und nirgendwo unterschrieben das ich das per Rahmenkredit zu hohen Zinsen eingehe, das ist doch schon nicht rechtens, oder reichen
dazu die AGB´s ?
Mit freundlchem Gruß
Sehr geehrter Fragesteller,
ich antworte Ihnen gerne wie folgt:
1.
Richtig, das mit den Kontoauszügen etc. könnte anwaltlich eingefordert werden; solange Ihnen das nicht vorliegt, würde ich von jeglicher Zahlung Abstand nehmen, im Rahmen eines Zurückbehaltungsrechts.
2.
Das mit den AGBs müsste man prüfen, aber Zinsen müssen transparent sein, dürfen nicht zu hoch sein und nicht überraschend (hoch).
Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt