Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:
Eine Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. eine MPU steht im Raum, wenn Sie entweder weitere Betäubungsmittel oder psychoaktive Stoffe zu sich nehmen oder wenn regelmäßiger Konsum von Cannabis nachgewiesen wird. Bei nur gelegentlichem Konsum droht grds. kein Verlust der Fahrerlaubnis, wenn Sie über das notwendige Trennungsvermögen zwischen Konsum und Führen eines Kfz verfügen. Da Sie nicht bei letzterem angetroffen wurden, dürfte Ihnen ein fehlendes Trennungsvermögen schwer nachzuweisen sein.
Die Strategie, gelegentlichen Konsum einzuräumen und gleichzeitig zu erklären, dass Sie die Hausdurchsuchung inkl. Ermittlungsverfahren wachgerüttelt hat und Sie seitdem überhaupt kein Cannabis konsumiert haben. Natürlich sollten die Blutwerte diese Auffassung stützen, was aber voraussichtlich unproblematisch sein sollte, wenn Sie nicht mehr konsumieren.
Allerdings würde ich Ihnen grds. empfehlen, sich an eine/n Anwalt zu wenden, der zunächst Akteneinsicht im Strafverfahren nimmt, um zu prüfen, welche Aussage hier tatsächlich zielführend sein könnte. Es beginnt ja bei der Frage, wie es überhaupt zur Hausdurchsuchung gekommen ist. Hier müssen die Ermittlungsbehörden ja bereits einen begründeten Verdacht gehabt haben, dass bei Ihnen etwas zu finden sein wird. Ob es neben der Aussage des Nachbarn noch weitere Anhaltspunkte für Ihren Konsum gibt, lässt sich eben erst aus der Akte ersehen.
Mit freundlichen Grüßen
Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Arnd-Martin Alpers
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Weitere Anhaltspunkte gibt es nicht, ganz sicher.
Nur die Aussage vom Nachbarn, devenitiv.
Das Straffverfahren ist vorbei (Geldstraffe.)
Ein fehlendes Trennvermögen ist mir anscheinend nicht nachweissbar.
Mein Blut und Urin ist sauber von Betäubungsmittel.
Schliesslich bin ich auch nicht auffällig geworden im Strassenverkehr,
bzw. nur durch den Hausdurchsuchungs Fund,
12g Cannabis und die Aussage vom Nachbar.
Könnte mir der frühere Drogenmissbrauch vor 10 Jahre zum verhängnis werden?
Wobei der vor der MPU in 2014 war.
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihr früherer Drogenmissbrauch sollte Ihnen grds. nicht zum Verhängnis werden, da vor 10 Jahren sollte Ihnen in diesem Fall nicht zum Verhängnis werden, da die Tats aus 2003 bzw. der seinerzeit festgestellte Drogenmissbrauch aus der Akte entfernt sein sollte. Hier kann es sich ggf. empfehlen, Einsicht in die Führerscheinakte zu nehmen, um dies zu überprüfen.
Zusammengefasst sehe ich gute Aussichten, dass Sie Ihren Führerschein auch ohne MPU behalten können.
Mit freundlichen Grüßen
Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt