Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:
Die Möglichkeit, grds. Affiliate-Werbung für Bücher trotz Buchpreisbindung nutzen nutzen können, basiert auf dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 21.07.2016 (Az. I ZR 127/15 - https://openjur.de/u/2116057.html).
Der BGH hat klargestellt, dass Affiliate-Werbung unter bestimmten Bedingungen zulässig ist, auch wenn Ihre Bücher der Preisbindung unterliegen. Wichtig ist, dass
der Endkunde weiterhin den vollen gebundenen Buchpreis zahlt, was bei Ihrem Vorhaben ja gegeben ist.
Das Gericht betonte, dass das Buchpreisbindungsgesetz nicht jeden Wettbewerb unterbinden soll, sondern nur den Preiswettbewerb gegenüber dem Endkunden. Als Autor bleiben Sie in Ihrer Vertriebs- und Marketinggestaltung frei.
Sicherstellen müssen Sie aber, dass die Provision, die der Affiliate-Partner erhält, nicht in irgendeiner Form an den Käufer weitergegeben wird.
Gerade bei einer Provision von 50 % kann die Verlockung hier natürlich groß sein, an den Endkunden etwas abzugeben. Zudem sollte es sich natürlich um echtes Affiliate-Marketing handeln. Bedenken hätte ich hier insbesondere dann, wenn hier letztlich jeder jeden werben kann, so dass dann ggf. sogar ein Haushaltsmitglied angegeben werden kann, so dass dann Buch und Gutschein letztlich doch beim Endkunden landen. Wenn hier der Verdacht einer Umgehung der Buchpreisbindung im Raum steht, laufen Sie Gefahr, dass der Börsenverein hier aktiv wird, der die Einhaltung der Buchpreisbindung streng überwacht.
Mit freundlichen Grüßen
Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt
22. Februar 2025
|
19:45
Antwort
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