Sehr geehrter Fragesteller,
aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Unter Berücksichtigung der Kinderfreibeträge/Kindergeld, Werbekostenpauschale und der nachträglich in der EStE geltend zumachenden Homeofficepauschale (max.1260) ist, bei einer Steuerklassenwahl 4/4 von folgenden monatlichen Nettoeinkommen auszugehen:
Ehepaar 1,
EM 1: 5.955 €
EF1: 2.562 €
Ehepaar 2,
EM2: 2.159 €
EF2: 1.464 €
Bitte beachten Sie, dass die Berechnung nur überschlägig ist, die Berechnung wird vom Krankenkassenzusatzbeitrag beeinflusst, Beiträge zu Versicherungen etc.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.
Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Braun
Rechtsanwalt
21. März 2024
|
17:08
Antwort
vonRechtsanwalt Sebastian Braun
Grünberger Str. 54
10245 Berlin
Tel: 03029399240
Web: https://www.rechtsanwalt-braun.berlin
E-Mail: