Für Privatgruppen und kleine Teams organisiere ich Events. Naturgemäß erfolgt die Buchung dabei nicht durch alle Teilnehmer, sondern zumeist durch einzelne Personen oder einen kleinen Kreis. Von diesen Veranstaltungen möchte ich gerne Fotos machen und bei Social Media hochladen.
Ein abfragen oder gar die schriftliche Einholung von Bildrechten von jedem einzelnen Teilnehmer würde den Rahmen sprengen. Kann ich die Rechte dafür durch eine Ergänzung der AGB festlegen?
Ein Textbeispiel wäre wie folgt:
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Der Kunde gibt sein Einverständnis, dass die Organisatorin des Events während der Veranstaltung sowohl Fotos und Videos von den Anwesenden als auch vom Eventgelände erstellt und diese für Marketingmaßnahmen nutzt oder an Externe weiterreicht. Dieses Einverständnis und die dazugehörigen Rechte bestehen auf unbegrenzte Zeit, weltweit und für analoge sowie digitale Medien. Vor dem Anfang des geplanten Events können die Anwesenden der Organisatorin schriftlich mitteilen, dass sie gegen Aufnahmen von ihnen sind.
Es liegt in der alleinigen Zuständigkeit des Kunden sicherzustellen, dass alle Anwesenden in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen der Erstellung sowie der Nutzung (s.o.) von Fotos oder Videos zustimmen. Dies bedeutet, dass jeder Anwesende sein Einverständnis zur Aufnahme und spezifischen Bereitstellung der Bilder gegeben hat.
Falls ein Anwesender gegen die Erstellung der Fotos oder Videos oder deren Bereitstellung Einspruch erhebt, wird die Organisatorin entsprechende Aufnahmen sofort einstellen bzw. bereits bestehende Aufnahmen umgehend entfernen. Bei eventuellen negativen Folgen oder Ansprüchen ist der Kunde verpflichtet, die Organisatorin schadlos zu halten.
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Korrigieren Sie meinen Textentwurf gerne, sofern dieser nicht den rechtlichen Möglichkeiten entspricht. Vielen Dank.
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Es ist nicht möglich für Dritte eine Einwilligung in die Aufnahme von Fotos zu erteilen. Sie sollten sich deshalb immer auch einen Nachweis vorlegen lassen, dass die Einwilligung erteilt wird. Vor diesem Hintergrund ist auch die Regelung, dass man Sie beim Fehlen der Einwilligung von der Haftung freistellt problematisch.
Die Lösung in Ihrem Fall wäre es deshalb bei der Veranstaltung vor der Aufnahme der Fotos zu fragen und einen Hinweis bei der Veranstaltung anzubringen, dass die Aufnahmen freiwillig sind und jederzeit widersprochen werden kann. Nach Ihren Angaben gehe ich davon aus, dass die Veranstaltungen nicht öffentlich sind und es für Sie dabei nur darauf ankommt, dass die angemeldete Anzahl von Personen anwesend ist und Sie diese gerade nicht namentlich kennen. Außerdem gehe ich davon aus, dass keine Minderjährige an Ihren Veranstaltungen teilnehmen.
"Wir fertigen während der Veranstaltung auf Grund eines berechtigten Interesses an der Präsentation und Vermarktung unserer Veranstaltung nach Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO Fotos der Teilnehmenden an. Diese Fotos veröffentlichen wir auf unseren Social Media Accounts (Plattformen nennen auf denen Veröffentlichung erfolgt). Wenn Sie nicht auf diesen Fotos abgebildet werden wollen, dann geben Sie uns bitte einen Hinweis."
Dieser Hinweis sollte bei der Location so angebracht werden, dass er für jedermann gut sichtbar ist.