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Bilder in Scripts für Seminare

| 14. Dezember 2018 13:27 |
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Medienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich bin Tierheilpraktikerin und gleichzeitig Dozentin an Tiernaturheilkundeschulen Ich unterrichte unterschiedliche Themen. Bisher hat es funktioniert, dass ich gekaufte Bilder mit entsprechenden Lizenzen von Fotolia in meine Scripts eingebunden habe. Oder ich habe Bilder verwenden können, deren Eigentümer einverstanden waren (beispielsweise Zooplus, Gesellschaft Vitalpilze etc.). Auch eigene Bilder, z. B. von eigenen Tieren, habe ich verwendet. Natürlich habe ich immer eine Quellenangabe für jedes Foto mit Copyright in das Script eingefügt.

Die Scripts sind für unterschiedliche Zielgruppen bestimmt: Tierhalter, Tierheilpraktiker in der Ausbildung, ausgelernte Tierheilpraktiker. Bei den Seminaren handelt es sich um Seminare vor Ort und Webinare. Die Teilnehmerzahl beträgt zwischen 5 und maximal 50 Personen.

Jetzt konzentriere ich mich in 2019 auf Anatomie-Themen und brauche daher einige Fotos von Organen etc. Diese kann ich aber "eigentlich" nur in Anatomie-Büchern in der gewünschten Genauigkeit finden, z. B. in "Anatomie für Haussäugetiere" von König/Liebich. Diese Bücher habe ich zu Hause in meinem Bücherschrank.

Jetzt frage ich mich, ob ich von den in Frage kommenden Fotos/Darstellungen ein Foto machen kann und dann in ein Script einfügen - wieder ohne Angabe der Quellen-Angabe. Diese Scripts werden nicht für einen größeren Kreis als oben genannt verwendet.

Oder muss ich die einzelnen Verlage darum bitten, diese Fotos verwenden zu können?

Vielleicht haben Sie auch noch einen alternativen Tipp für mich?

Vielen lieben Dank.

14. Dezember 2018 | 14:35

Antwort

von


(2736)
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die Vervielfältigung, Verbreitung und Veröffentlichung von Fotos ist grundsätzlich nur mit vorheriger Einwilligung des Rechteinhabers zulässig. Für eine private Tiernaturheilkundeschule mit (auch) kommerziellen Hintergrund greifen hier auch keine gesetzlichen Ausnahmen. Da Sie sich nicht mit den Besonderheiten des jeweiligen Fotos beschäftigen, sondern allgemein eine Abbildung des Organs benötigen, greift insbesondere auch nicht das Zitatrecht, da dieses spezielle Foto nicht zum Beleg Ihrer Ausführungen zwingend erforderlich ist. Da es auch einer persönlichen Verbundenheit zwischen Ihnen und den Seminarteilnehmern oder zumindest zwischen den Seminarteilnehmern untereinander fehlen wird, wird man auch eine Öffentlichkeit bejahen müssen.

Es ist daher grundsätzlich eine Einwilligung der Rechteinhaber, dies sind in der Regel die Verlage, einzuholen oder es muss auf anderweitiges Bildmaterial zurückgegriffen werden, dass unter einer freien Lizenz steht.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

Bewertung des Fragestellers 14. Dezember 2018 | 15:38

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 14. Dezember 2018
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