Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Vervielfältigung, Verbreitung und Veröffentlichung von Fotos ist grundsätzlich nur mit vorheriger Einwilligung des Rechteinhabers zulässig. Für eine private Tiernaturheilkundeschule mit (auch) kommerziellen Hintergrund greifen hier auch keine gesetzlichen Ausnahmen. Da Sie sich nicht mit den Besonderheiten des jeweiligen Fotos beschäftigen, sondern allgemein eine Abbildung des Organs benötigen, greift insbesondere auch nicht das Zitatrecht, da dieses spezielle Foto nicht zum Beleg Ihrer Ausführungen zwingend erforderlich ist. Da es auch einer persönlichen Verbundenheit zwischen Ihnen und den Seminarteilnehmern oder zumindest zwischen den Seminarteilnehmern untereinander fehlen wird, wird man auch eine Öffentlichkeit bejahen müssen.
Es ist daher grundsätzlich eine Einwilligung der Rechteinhaber, dies sind in der Regel die Verlage, einzuholen oder es muss auf anderweitiges Bildmaterial zurückgegriffen werden, dass unter einer freien Lizenz steht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
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