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Bild anfordern für Geschwindigkeitsüberschreitung

27. September 2009 10:35 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrter Damen und Herren,

ich habe in der vergangenen Woche ein Schreiben einer Bußgeldstelle für eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Mietwagen bekommen. Ich kann mich aber nicht erinnern geblitzt worden zu sein.
Auf der Dienstreise bin ich mit einem Kollegen unterwegs gewesen.
Die Überschreitung ist > 40km auf einer Auobahn.

Dem Schreiben liegt kein Bild bei, was ich nun gerne anfordern würde. Daher die Frage:
Was muss ich auf dem Anhörungsbogen ausfüllen, um das Bild zu erhalten und damit ich im weiteren Verlauf des Verfahrens keine Nachteile zu erwarten habe?

Welche nächsten Schritte würden Sie mir raten?

Grüße

27. September 2009 | 11:00

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes möchte ich Ihre Frage gerne wie folgt beantworten:

Bei einer Überschreitung von knapp über 40 km/h drohen Ihnen folgende Konsequenzen:
Zwischen 160-200 € Geldstrafe; 3 oder 4 Punkte in Flensburg; 1 Monat Fahrverbot.

Wenn Sie diese Konsequenzen umgehen wollen, empfehle ich Ihnen eine Vertretung durch einen im Verkehrsrecht versierten Rechtsanwalt.
Dieser füllt schon den Anhörungsbogen für Sie auf und nimmt dann für Sie Akteneinsicht bei der Verwaltungsbehörde. Als Privatperson erhalten Sie dagegen keine Akteneinsicht.
Nach Akteneinsicht informiert Sie der Rechtsanwalt über die mögliche Verteidigungsmöglichkeiten in Ihrem Fall ( meisten gibt es da mehrere Ansatzpunkte).

Sollten Sie keinen Rechtsanwalt beauftragen wollen, füllen Sie bitte auf dem Anhörungsbogen nur die personenbezogenen Angaben aus. Zum Tatvorwurf machen Sie bitte keine Angaben.
Mit dieser Taktik erleiden Sie keinerlei Nachteile, wahrscheinlich wird dann aber der Bußgeldbescheid mit den o.g. Folgen gegen Sie ergehen.
Hinsichtlich des Bildmaterials gilt, dass es, wenn es nicht beim Anhörungsbogen dabei ist, im Ermessen der Behörde liegt, ob es Ihnen zugänglich gemacht wird. Der sicherste Weg ist über die Beauftragung des Rechtsanwalt und die Akteneinsicht.

Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem rechtlichen Problem weitergeholfen. Für eine weitere Beratung stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Sven Kienhöfer
Rechtsanwalt


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