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Kreditkarte per telefon bestellt

5. April 2017 09:17 |
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Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von

Ich bekam einen Anruf bezüglich meiner Kreditkarte von Platinum Card Services - weil diese ja bald ausläuft. Ich war der Meinung, das es sich um ein Unternehmen der Deutschen Bank handelte. Dem ist jedoch nicht so.
Ich habe dem Kauf der Karte telefonisch zugesagt. Eine Mail oder die Möglichkeit zum Widerspruch habe ich nicht bekommen.
Jetzt droht man mir bei der 1. Mahnung, die Sache vor das zuständige Amtsgericht zu bringen.
Habe ich die Möglichkeit dieser Zahlung und die Annahme der Karte zu vermeiden?
Eine neue Krditkarte habe ich inzwischen direkt von der Deutschen Bank bekommen.

5. April 2017 | 10:47

Antwort

von


(910)
Hussenstraße 19
78462 Konstanz
Tel: 07531-9450300
Web: https://www.anwaltskanzlei-dotterweich.de
E-Mail:

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Grundsätzlicher ist der Abschluss eines Vertrages auch mündlich und per Telefon möglich. Hier ist zu prüfen, ob Sie das Rechtsgeschäft wegen Irrtums gemäß § 119 Abs. 1 BGB (in diesem Zusammenhang ist die kurze Frist des § 121 Abs. 1 BGB zu beachten, wobei „unverzüglich" bedeutet, dass höchstens zwei Wochen seit Kenntnis vom Anfechtungsgrund vergangen sein dürfen) anfechten können, weil ein Irrtum über den Inhalt der abgegebenen Erklärung in Gestalt des Kaufs der Karte vorliegt.

Auch ist zu untersuchen, ob ggf. eine arglistige Täuschung vorliegt, da ein „Auslaufen" einer nicht vorhandenen Karte thematisiert worden ist, was über § 123 Abs. 1 BGB (binnen eines Jahres, § 124 Abs. 1 BGB ) anfechtbar ist. Sollte ein Anfechtungsgrund gegeben sein, gilt das Rechtsgeschäft als von Anfang an nicht zustande gekommen und Sie müssen die Karte nicht annehmen.

Ich rate Ihnen, einen Rechtsanwalt vor Ort mit der Detailprüfung und Vertretung Ihrer Interessen zu beauftragen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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