Sehr geehrte(r) Fragensteller(in),
aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Das von Ihnen geschilderte Verhalten war fragwürdig. Wieso geben Sie einem Unbekannten die Möglichkeit über Ihren Namen bei Ebay zu agieren? Seriöse Unternehmungen können ohne Weiteres einen eigenen Account erstellen.
In jedem Fall sollten Sie hier folgende Schritte unternehmen.
1. Nehmen Sie Kontakt zu Ebay auf. Lassen Sie den Account umgehend sperren und die IP – Adressen, etc. durch Ebay sichern.
2. Suchen Sie umgehend einen strafrechtlich orientierten Kollegen/in persönlich auf. Hier wird einiges an Arbeit bereits im Ermittlungsverfahren notwendig werden. Es ist damit zu rechnen, dass die geprellten Käufer bald Anzeige gegen Sie als Account Inhaber stellen werden. Hier gilt es bereits im Vorfeld zu agieren.
3. Über den Kollegen können Sie nach Prüfung der Angelegenheit alle Käufer anschreiben und anweisen, nicht zu zahlen.
4. Den Ermittlungsbehörden sollte sodann über den Kollegen ein angemessener Vergleich unterbreitet werden. Hier können dann alle Ihnen bekannten Daten (auch über den Betrüger) angegeben werden.
Es sollte möglich sein an den „Dienstleister“ via IP – Adresse sowie Bankverbindung heran zu kommen.
Hier steht nach Ihren ersten Schilderungen zumindest eine Beihilfe zum Betrug im Raum. Da es sich anscheinend um eine Vielzahl von Geschädigten handelt, sollten Sie die Sache nicht allzu leicht nehmen. In Strafverfahren ist es stets von Vorteil bereits im Vorfeld selbst aktiv an der Verteidigung zu arbeiten.
Ich hoffe Ihre Fragen zufrieden stellend beantwortet zu haben.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Bitte beachten Sie, dass die Antwort auf Ihren Angaben beruht und sich die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes nur bei Kenntnis aller Details der Sache vollumfänglich und sicher treffen lässt.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas M. Boukai
- Rechtsanwalt -
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas M. Boukai
Kreuzschnabelweg 18
86156 Augsburg
Tel: 0821 - 4530333
Web: https://www.ra-boukai.de
E-Mail:
Sehr geehrter Herr Boukai,
vielen Dank für Ihre Einschätzung.
Ich verstehe den Beihilfevorwurf jedoch nicht, da es einen gültigen Vertrag zwischen dem Dienstleister und mir gibt.
Ich habe ausserdem bereits nach ersten Indizien des Betrugsverdachtes den Zugang gesperrt und alle Angebote gelöscht, ausserdem die Käufer vor der Zahlung gewarnt. Von 10 Käufen sind deshalb "nur" 3 bezahlt worden.
Kann oder sollte ich selbst Anzeige wegen Betruges stellen?
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
sofern bei den Ermittlungsbehörden Strafanzeige durch einen Käufer gestellt wird, ohne dass diesen der von Ihnen beschriebene Sachverhalt bekannt ist, wird zunächst ein Betrugsverdacht gegen Sie, zumindest jedoch der Verdacht der Beihilfe zum Betrug dem Ermittlungsverfahren zugrunde liegen.
Jeder Staatsanwalt wird dann aufgrund Ihrer Einlassung zunächst mindestens von einer Beihilfehandlung ausgehen. Wieso sollten Sie einem Fremden die Nutzung des Accounts ermöglichen?
Hier wäre dann Ihr Ansatzpunkt mit dem Vertrag, etc.
Wenn Sie die Möglichkeit dazu haben, könnten Sie vor einem Ermittlungsverfahren gegen Sie präventiv tätig werden. Hier würde sich anbieten, den Ermittlungsbehörden den Sachverhalt offen zu legen. Dies jedoch besser durch einen Kollegen. Dies um im Vorfeld ein mögliches Strafverfahren gegen Sie auszuschließen. Das spart Ihnen Zeit und Nerven. Die Ermittlugnen würden sich sodann gegen den "Vertragspartner" richten.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas M. Boukai
Rechtsanwalt