Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Betriebsratsmitglied: Kündigung wegen des Vorwurfs der Unterschlagung

11. Juni 2005 23:24 |
Preis: 50€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Christian Kah

Zusammenfassung

Kann mir als Betriebsratsmitglied wegen angeblicher Unterschlagung im Personalverkauf gekündigt werden?

Bei Betriebsratsmitgliedern ist eine ordentliche fristgemäße Kündigung ausgeschlossen. Es käme allenfalls eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund in Betracht. Für eine außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds muss der Betriebsrat dem Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zur Kündigung vorher zustimmen. Ohne diese Zustimmung wäre die Kündigung unheilbar nichtig. In diesem Fall sollten Sie dem Betriebsrat, dem Sie selbst angehören, die Situation erklären und glaubhaft machen, dass keine Unterschlagung vorliegt. Nach den Schilderungen ist fraglich, ob hier überhaupt ein Kündigungsgrund vorliegt.

Ich bin seit 27 Jahren in der Firma und mache seit ca. 4 Jahren den Personalverkauf.
Nun wird mir unterstellt, dass ich Belege nicht abgerechnet habe.
Beweise sind folgende:
Orginalquittungen mit Bestellungen - der Durchschlag wurde nicht abgerechnet.
Es ist ein Limit von 25€ im Monat erlaubt. Wenn die Bestellung höher war, habe ich die Person gebeten, dass sie die Bestellung abändern solle und ich dann die Rechnung auch abgeändert habe.
In diesem Fall hatte die Person keine Zeit und sagte mir, dass sie eine neue Bestellung später abgeben würde.
Mein Fehler war nun, dass ich die Orginalquittung an der Bestellung gelassen haben anstatt sie zu vernichten. Den Durchlage habe ich gleich vernichtet. Die Person behauptet doch tatsächlich, dass sie die Ware von mir bekommen hat und bezahlt. Sie hat ja die Belege.
Dies ist mir in meiner Gutmütigkeit mehrmals passiert.
Nun wird mir Unterschlagung vorgehalten. Bin total verzweifelt und weis nicht mehr was ich tun soll.
Anhörung war schon 2 mal. Ich kann aber nichts beweisen.
Ich weis, dass es mein Fehler war, aber was droht mir jetzt?
Bin auch noch im Betriebsrat.
Bitte helfen sie mir.

Guten Abend,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Eine ordentliche fristgemäße Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist in Ihrem Fall zunächst ausgeschlossen.

Es käme allenfalls eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund in Betracht, da in Ihrem Fall § 15 KSchG (Kündigungsschutzgesetz) gilt.

Hier gilt für Betriebsratsmitglieder Folgendes:

Die außerordentliche Kündigung gegenüber einem Mitglied des Betriebsrates, die der Arbeitgeber ausspricht, bevor der Betriebsrat zu seinem Antrag auf Erteilung einer Zustimmung (§ 103 Abs. 1 BetrVG ) abschließend Stellung genommen hat, ist unheilbar nichtig.

D.h., der Betriebsrat muss zuvor der evt. beabsichtigten Kündigung zustimmen. Hier sollten Sie versuchen, dem Betreibsrat, welchem Sie ja selbst angehören, die Sachlage zu erklären und glaubhaft zu machen, das eine Unterschlagung keinesfalls gegeben ist.

Sollte dies allerdings zu keinem Erfolg führen, wäre es im Falle einer Kündigung angezeigt, Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung einzureichen.

Innerhalb diese Kündigungsschutzprozesses, müsste der AG beweisen, dass Gründ für eine Fristlose Kündigung vorliegen. Dazu müsste der Zeuge, welcher die Ware angeblich bekommen hat, seine Aussage vor Gericht machen. Hier droht ihm im Falle einer Falschaussage aber Freiheitsstrafe. Der Zeuge wird vorher darüber gerichtlich belehrt. Spätestens hier, wird sich sicherlich herausstellen, dass Sie keine Ware herausgegeben haben.

Im Grunde wird sich alles um die Beweisbarkeit Ihrer Angaben drehen. Sollte Ihnen allerdings nachgewiesen werden, dass ein fristloser Kündigungsgrund vorliegt, stehen die Chancen eher schlecht.

Soweit der betreffende Zeuge falsche Angaben macht, könnten Sie aber zumindest Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung oder Vortäuschen einer Straftat bzw. falscher uneidlicher oder eidlicher Aussage einreichen.

Vielleicht bringt dies den Zeugen zu einer wahrheitsgemäßen Aussage.

Ich wünsche Ihnen dabei viel Erfolg.

Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Christian Kah
Rechtsanwalt
www.net-rechtsanwalt.de

FRAGESTELLER 27. September 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER