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Betreuung hat Sterbeversicherung ruhend gestellt

25. November 2024 15:06 |
Preis: 50,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Meine Schwiegermutter ist am 22.10.2024 aus dem Krankenhaus entlassen worden mit einem vorläufigen Pflegegrad 2 (ab dem 31.10.24 Grad 5) und dem Antrag auf Bestellung einer Betreuerin. Die Betreuerin wurde zum 30.10.2024 bestellt. Am 14.11.2024 ist meine Schwiegermutter verstorben.

Meine Schwiegermutter hatte eine Lebensversicherung für Ihre Beerdigung abgeschlossen. Wert 1.11.24 ca. 4.500 € (dies enstpricht ungefähr dem Einzahlbetrag) zzgl. Überschussbeteiligung ca. 5.400 €. Die Betreuerin hat diese Versicherung ruhend gestellt, so dass sich der Auszahlungsbetrag jetzt auf ca. 2.600 € reduziert.

Meine Schwiegermutter bzw. wir kriegen nicht mal den Einzahlungsbetrag wieder und für 2.600 € kann meine Schwiegermutter nicht so beerdigt werden wie sie es wollte.

Darf die Betreuerin die Versicherung einfach ruhend stellen, so dass klar ist, dass der Auszahlungsbetrag unter den geleisteten Einzahlungen lliegt?

25. November 2024 | 16:06

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

gerne beantworte ich Ihre Fragen auf Grundlage des geschilderten Sachverhalts wie folgt:

Rechtliche Grundlagen und Pflichten des Betreuers:

Ein Betreuer ist verpflichtet, das Vermögen des Betreuten im besten Interesse des Betreuten zu verwalten. Dies umfasst die Pflicht, das Vermögen zu sichern und zu mehren, wobei das Wohl des Betreuten stets im Vordergrund steht. Entscheidungen müssen im Einklang mit den Wünschen und dem mutmaßlichen Willen des Betreuten getroffen werden, sofern diese nicht dem Wohl des Betreuten widersprechen.

Beitragsfreistellung einer Lebensversicherung:

Die Beitragsfreistellung einer Lebensversicherung bedeutet, dass die Zahlung der Prämien eingestellt wird, während der Vertrag bestehen bleibt. Dies führt jedoch in der Regel zu einer Reduzierung der Versicherungssumme und kann den Rückkaufswert beeinflussen. Es ist bekannt, dass eine Beitragsfreistellung oft zu einer geringeren Auszahlung führt als die Summe der eingezahlten Beiträge.

Genehmigungspflichtige Handlungen:

Bestimmte Handlungen des Betreuers, insbesondere solche, die das Vermögen des Betreuten erheblich beeinflussen, bedürfen der Genehmigung des Betreuungsgerichts. Die Kündigung einer Lebensversicherung ist beispielsweise genehmigungspflichtig, insbesondere wenn die Versicherungssumme einen bestimmten Betrag übersteigt. Ob die Beitragsfreistellung ebenfalls genehmigungspflichtig ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Prüfung der Rechtmäßigkeit:

Um zu beurteilen, ob die Betreuerin rechtmäßig gehandelt hat, sollten folgende Punkte geprüft werden:

1. Wurde die Entscheidung im besten Interesse der Betreuten getroffen? Die Betreuerin muss nachweisen können, dass die Beitragsfreistellung zum Wohl der Betreuten erfolgte. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn die Beiträge eine finanzielle Belastung dargestellt haben und eine Beitragsfreistellung daher erforderlich war.

2. Wurden die Wünsche der Betreuten berücksichtigt? Wenn die Betreute den Wunsch geäußert hat, die Lebensversicherung für ihre Beerdigungskosten zu verwenden, hätte die Betreuerin diesen Wunsch bei der Entscheidung berücksichtigen müssen.

Empfehlung:

Es ist ratsam, die Unterlagen und Entscheidungen der Betreuerin durch einen im Betreuungsrecht erfahrenen Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Sollte festgestellt werden, dass die Betreuerin ihre Pflichten verletzt hat, könnten rechtliche Schritte in Betracht gezogen werden, um den entstandenen finanziellen Schaden auszugleichen.

Ich hoffe diese Informationen helfen Ihnen weiter und stehe Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Hussein Madani
Rechtsanwalt


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