Sehr geehrte Ratsuchende,
Ihre Frage beantworte ich unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes aufgrund Ihrer Angaben wie folgt:
1. Die Großeltern haben dann ein Recht auf Umgang mit den Kind, wenn es dem Wohle der Kinder dient.
2. Sie haben viele Umstände angeführt, die dafür sprechen, dass dies nicht der Fall ist.
3. Das Gericht wird von amts wegen ermitteln, ob der Umgang mit den Großeltern dem Kindeswohl dienlich ist.
4. Ihre Kinder wurden vom Gericht angehört. Sie haben dem Richter nach Ihren Angaben gesagt, dass sie keinen Umgang mit den Großeltern wollen.
5. Nunmehr hat das Gericht ein psychologisches Gutachten in Auftrag gegeben.
Das ist der normale Verfahrensgang, der dazu beiträgt, das Kindeswohl zu ermitteln. Die Verfahrensweise dient dem Schutz der Kinder.
6. Ich halte es für sehr wichtig, dass Sie und Ihre Kinder mit dem Gutachter zusammenarbeiten. Die Kinder haben dabei nochmals die Gelegenheit, ihren Willen zu äußern. Im Interesse der Kinder sollten Sie darauf hinwirken, dass diese den Termin wahrnehmen. Sie sollen sagen, was sie wollen, befürchten usw.
Nach den von Ihnen geschilderten Umständen und der bisherigen Entwicklung des Verfahrens besteht derzeit kein Anlass zu Pessimismus.
Sie und ihre Kinder müssen dem Umgangsrecht nicht zustimmen.
Gerne bin ich bereit, ein Mandat deswegen zu übernehmen. Wenn Sie mögen, setzen Sie sich per e-mail mit mir in Verbindung.
Mit freundlichen Grüßen
Iris Lemmer-Krueger
-Rechtsanwältin-
Liebe Frau Rechtsanwältin Lemmer-Krüger,
vielen Dank für Ihre Antwort. Aus Ihren Zeilen habe ich jetzt wieder Hoffnung geschöpft.
Es ist furchtbar Kinder leiden zu sehen und das schon seit Jahren, wo man ihnen keine Ruhe gönnt.
Ich kann das Verhalten des Jugendamtes nicht verstehen, warum wollen sie die Kínder zum betreuten Umgang zwingen?
Warum? Ich komme gegen das Jugendamt nicht an und das schon seit Jahren. Die hat es damals auch nicht interessiert was meinen Kinder passiert ist (Übergriffe), nein man hat sofort den betreuten Umgang eingeführt beim Kinderschutzbund.
Was ich dennoch nicht verstehe ist, wenn man die Kinder befragt hat und sie eindeutig ihren Willen erklärt haben, wieso respektiert man diesen nicht und schickt sie erneut zu einem Gutachten?
Sie schreiben mir doch auch, dass die viele Umstände nicht dem Wohl der Kinder dienen.
Warum respektiert man dieses dann nicht?
Glauben sie mir, meine Kinder haben bis dato genügend mitgemacht, so wie ich auch!
Wir möchten nur eines, endlich in Ruhe und Frieden leben.
Sehr geehrte Ratsuchende,
wie ich bereits geschrieben hatte, hat das Gericht von Amts wegen die ihm geeignet erscheinenden Beweise aufzunehmen, § 12 FGG
.
Ihre Kinder sind noch relativ klein, sodass sie ja auch beeinflusst sein könnten. Ein kinderpsychologisches Gutachten eignet sich deshalb gut, um den Willen der Kinder zu erforschen.
Also, sehen Sie den Gutachtenbeschluss positiv!
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin