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Beseitigung von Schnee bei einer privaten Tiefgarageneinfahrt

15. Dezember 2022 20:30 |
Preis: 45,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Guten Abend,

ich benötige bei folgender Problematik eine rechtliche Einschätzung. Es geht um die Pflicht des Vermieters zur Beseitigung von Schnee und Eis in einer privaten Tiefgarageneinfahrt. Die Einfahrt ist recht steil und nicht überdacht. Es hat heute mehrere Stunden lang geschneit, leider hat keine vom Vermieter Beauftragte Firma den Schnee in der Einfahrt beseitigt, so dass ich mit meinem Auto die Garage nicht verlassen konnte, obwohl ich Winterreifen habe. Im Mietvertrag zur Garage steht folgendes:

"Der Mieter hat die Zufahrt zur Garage sowie den Garagenvorplatz sauber zu halten und von Unrat (z.B. Laub, Papier, Kunststoffen, Putzlappen, u.ä.) zu reinigen. Er hat den Garagenvorplatz von Eis und Schnee zu beseitigen und mit abstumpfenden Mitteln zu streuen. Die hierfür notwendigen Gerätschaften und Materialien muss er sich auf seine Kosten beschaffen. Die Zuwegung zu den Garagen und den Stellplätzen ist Sache des Vermieters, hinsichtlich der Eis- und Schneebeseitigung."

Meiner Meinung nach ist es also Aufgabe vom Vermieter dafür zu sorgen, dass die Zufahrt frei von Eis und Schnee ist, oder sehe ich das falsch?

Ich habe also den Notdienst vom Vermieter angerufen, dieser teilte mir nur sehr frech mit, dass man schon den ganzen Tag im Wintereinsatz sei. Ich verdeutlichte nochmal das Problem, dass in der Garage keiner der Mieter mit seinem Auto aus der Garage kommt, darauf hin wurde mir nur gesagt, dass ich ja den Stellplatz kündigen kann, wenn mir die Garage nicht gefällt. Ich finde die Aussage der Dame vom Notdienst sehr zweifelhaft, da die Beseitigung von Schnee und Eis eindeutig Aufgabe vom Vermieter ist. Daher nun meine Frage, wie schnell muss der Vermieter auf den Schneefall reagieren und dafür sorgen, dass die Mieter die Garage sicher verlassen können? Kann man für den Fall, dass dort einen ganzen Tag kein Schnee beseitigt wird auch die Miete des Stellplatzes kürzen?

Vielen Dank im Voraus für die Antwort!

Mit freundlichen Grüßen

15. Dezember 2022 | 22:27

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

In der Tat ist es laut dem Mietvertrag Aufgabe des Vermieters, die Zufahrt zur Garage frei von Eis und Schnee zu halten. Der Vermieter muß dann unverzüglich reagieren, er kann sich nicht auf mangelnde Kapazitäten berufen. Das gilt insbesondere, wenn der Schneefall angekündigt war.

In der Tat können Sie die Miete mindern, wenn die Garage aufgrund Schneefalls für einen Tag oder länger nicht benutzbar war. Sie müssen aber nachweisen können, dass Sie den Vermieter informiert haben und zur Schneeräumung aufgefordert haben.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt


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