Mein Mieter ist vor 2 Tagen aus der Wohnung bei uns im DG gezogen. Vor Auszug hat er auch seinen am Balkongeländer angebrachten Sichtschutz entfernt. Dieser wurde ohne mein wissen angebracht da ich die letzten 2 Jahre im Ausland gelebt hatte. Bei Begutachtung der Wohnung sind mir an den Stellen wo der Sichtschutz angebracht war Riffen sowie leichte Einkerbungen und Rost aufgefallen. Diese sind m.E. durch den für die Befestigung benutzten Draht entstanden da hier der Kontakt Metall zu Metall bestand.
Die Wohnung ist selber Kernsaniert und 2,5 Jahre alt. Der Mieter ist so gesehen in eine neue Wohnung gezogen. Erstbezug nach Kernsanierung.
Gerne möchte ich die Reparaturkosten vom Mieter erstattet haben da es sich für mich nicht um normale Abnutzung handelt.
Sieht der Mieter leider nicht so. Kann ich meinem Mieter diese Kosten in Rechnung stellen bzw. von der Kaution einbehalten?
klar. Sie können auch Schadensersatz geltend machen und von der Kaution abziehen.
Zu beachten ist dabei § 548 BGB:
"(1) 1Die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in sechs Monaten. 2Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält. 3Mit der Verjährung des Anspruchs des Vermieters auf Rückgabe der Mietsache verjähren auch seine Ersatzansprüche.
(2) Ansprüche des Mieters auf Ersatz von Aufwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung verjähren in sechs Monaten nach der Beendigung des Mietverhältnisses."