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Bereich Immobilienkauf

| 29. November 2023 16:36 |
Preis: 30,00 € |

Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von

Die BVVG bietet nur den Grund und Boden eines mit einem EFH mit Nebengelaß in der ex-DDR an, die Konsequenzen bei Kauf über eine Versteigerung sind mir nicht klar: Was darf ich und was nicht. Der Eigentümer der Aufbauten (Gebäudegrundbuch vorhanden) kann nicht befragt werden, da verstorben, Erben mir nicht bekannt. Laut Nachbarn gibt es einen Sohn, Adresse aber unbekannt. Ich interessiere mich für das Nebengelaß bzw. einen Teil davon, langfristig.

29. November 2023 | 20:01

Antwort

von


(369)
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80335 München
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Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Katharina-Larverseder-__l108623.html
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Sehr geehrter Fragesteller,

Vielen Dank für Ihre Frage.

Grundsätzlich ist es so, dass das Eigentum an Gebäuden und Grundstücken in Deutschland nicht getrennt werden kann. Das bedeutet, dass der Eigentümer des Grundstücks in der Regel auch Eigentümer der darauf befindlichen Gebäude ist.

In Ihrem Fall scheint es jedoch so zu sein, dass das Eigentum an den Gebäuden und dem Grundstück getrennt ist. Dies ist eine Besonderheit, die aus der Zeit der DDR stammt. Nach der Wiedervereinigung wurden diese getrennten Eigentumsverhältnisse grundsätzlich beibehalten.

Wenn Sie das Grundstück erwerben, erwerben Sie nicht automatisch auch das Eigentum an den Gebäuden. Dies könnte problematisch sein, wenn Sie vorhaben, das Nebengebäude zu nutzen oder zu verändern.
Es wäre daher ratsam, vor dem Kauf zu klären, wer der Eigentümer der Gebäude ist und ob dieser bereit ist, das Eigentum an den Gebäuden zu verkaufen. Wenn der Eigentümer verstorben ist und unbekannte Erben hat, könnte dies allerdings schwierig sein.

Mit freundlichen Grüßen
Katharina Larverseder, LL.B
Rechtsanwältin


Bewertung des Fragestellers 1. Dezember 2023 | 22:08

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 1. Dezember 2023
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