Sehr geehrter Fragesteller,
Vielen Dank für Ihre Frage.
Grundsätzlich ist es so, dass das Eigentum an Gebäuden und Grundstücken in Deutschland nicht getrennt werden kann. Das bedeutet, dass der Eigentümer des Grundstücks in der Regel auch Eigentümer der darauf befindlichen Gebäude ist.
In Ihrem Fall scheint es jedoch so zu sein, dass das Eigentum an den Gebäuden und dem Grundstück getrennt ist. Dies ist eine Besonderheit, die aus der Zeit der DDR stammt. Nach der Wiedervereinigung wurden diese getrennten Eigentumsverhältnisse grundsätzlich beibehalten.
Wenn Sie das Grundstück erwerben, erwerben Sie nicht automatisch auch das Eigentum an den Gebäuden. Dies könnte problematisch sein, wenn Sie vorhaben, das Nebengebäude zu nutzen oder zu verändern.
Es wäre daher ratsam, vor dem Kauf zu klären, wer der Eigentümer der Gebäude ist und ob dieser bereit ist, das Eigentum an den Gebäuden zu verkaufen. Wenn der Eigentümer verstorben ist und unbekannte Erben hat, könnte dies allerdings schwierig sein.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Larverseder, LL.B
Rechtsanwältin
29. November 2023
|
20:01
Antwort
vonRechtsanwältin Katharina Larverseder
Am Karlsplatz 3
80335 München
Tel: 08954194866
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Katharina-Larverseder-__l108623.html
E-Mail: