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Berechnung der Erbteile bei gesetzl. Erben 3. Ordnung

| 28. Januar 2010 15:08 |
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Erbrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Eine Verwandte stirbt ohne eigene Abkömmlinge und ohne einen Ehegatten oder Geschwister zu haben. Die Eltern sind bereits verstorben. Es liegt kein Testament vor.
Die Großeltern mütterlicherseits hatten 8 Kinder (einschließlich Mutter der Verstorbenen), die alle nicht mehr leben.
Nur 3 davon ( Georg., Therese und Thomas) hatten unmittelbare Abkömmlinge:
Georg: Tochter Brigitte und Sohn Anton, beide leben noch.
Therese: Tochter Grete - ebenfalls bereits verstorben – hinterläßt den Sohn: Fritz.
Thomas: die Töchter Hermine, Margarete, Mathilde, Anna und Maria und die Söhne Thomas2, Johann und Josef.
Johann (keine Kinder) und Josef sind gestorben. Josef hinterließ 3 Kinder: Annemarie, Thomas3 und Josef2. Josef2 ist ebenfalls bereits gestorben und hinterläßt die Tochter Sabrina.
Auch in der Verwandtschaft der Großeltern väterlicherseits sind lebende, erbberechtigte Abkömmlinge vorhanden, wobei bei den Großeltern nur die Großmutter namentlich angegeben, der Großvater jedoch nicht benannt ist. Die Großeltern leben nicht mehr.

Frage: sind nachstehende Anteile am Gesamtnachlaß der Verstorbenen korrekt berechnet?
Brigitte und Anton je 1/12
Fritz 1/6
Hermine, Margarete, Mathilde, Anna, Maria und Thomas2 je 1/42
Annemarie, Thomas3 und Sabrina je 1/126.

28. Januar 2010 | 15:48

Antwort

von


(105)
Georg-Schumann-Str. 14
01187 Dresden
Tel: 03513324175
Web: https://www.familienrecht-streit.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich ihre Frage unter Beachtung Ihrer Sachverhaltsangaben und Ihres Einsatzes.

Ihre Berechnung ist korrekt.

Gem. § 1926 Abs.1 BGB sind die Großeltern und derren Abkömmlinge Erben. Zunächst wären die Eltern gem. § 1925 Abs.1 BGB zu gleichen Teilen als Erben berufen. Da diese verstorben und keine weiteren Abkömmlinge vorhanden sind, geht je 1/2 des Erbteils an die Großelternpaare. Da diese ebenfalls verstorben sind, teilen sich die jeweiligen Abkömmlinge das hälftige Erbteil. Auf die Kinder der Großelter, Georg, Therese und Thomas entfällt je 1/6. Da Georg verstorben ist, erhalten seine Kinder Brigitte und Anton je 1/12. Das 1/6 für Therese erhält Fritz, da seine Mutter und Therese verstorben sind. Das 1/6 von Thomas teilen sich seine Kinder. Josef ist nicht zu berücksichtigen, da er vorverstorben ist und keine Kinder hat. Das Erbteil wird daher durch 7 geteilt. Danach erhält jeder Abkömmling 1/42. Das 1/42 von Johann, der verstorben ist, teilen sich seine Kinder und Sabrina zu je 1/126.

Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben. Bitte beachten Sie, dass geringfügige Sachverhaltsabweichungen zu einer veränderten rechtlichen Beurteilung führen können. Bitte beachten Sie weiter, dass eine Onlineberatung keine Beratung vor Ort ersetzen kann.

Mit freundlichen Grüßen

C.Richter
Rechtsanwältin


Rechtsanwältin Carolin Richter

Bewertung des Fragestellers 29. Januar 2010 | 21:34

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