A ist Mitglied in Verein B. Der Verein B ist Mitglied im Verband C, der auch Schlichtungsstelle ist.
A wurde von Verein B ausgeschlossen. A legte Widerspruch ein. Das Ausschlussverfahren wurde von Verband C als richtig bestätigt. Es gilt als abgeschlossen. A hatte fristgerecht Widersprüche eingelegt und den außergerichtlichen Rechtsweg erschöpft.
A will gegen den Vereinsausschluss klagen. Muss A gegen B klagen oder gegen A und B?
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Sehr wahrscheinlich muss A nur gegen B klagen. Das sollte man aber noch einmal durch einen Blick die in die Satzung absichern. Gegen C muss nur dann geklagt werden, wenn eine Mitgliedschaft in C bestand.