Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn Bäume auf Ihrem Grundstück stehen und aufgrund von Sturm auf ein Nachbargrundstück, dort befindliche Häuser, Fahrzeuge etc. stürzen, so sind Sie haftbar.
Auch dann, wenn die Bäume regelmäßig geprüft werden und "gesund" waren.
Allerdings können Sie gegebenenfalls die Schäden bei Ihrer Versicherung einreichen und somit dann hier von der Versicherung freigestellt werden.
Sie sollten dringend die entsprechenden Versicherungen kontaktieren, um hier entsprechende Erstattungen in Gang zu setzen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Gerne bin ich Ihnen bei der weiteren Interessenwahrnehmung behilflich.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Wibke Türk
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Rechtsanwältin Wibke Türk
Fachanwältin für Familienrecht
Danke. Wobei ich gegenteilige Aussagen gefunden habe, die Privatpersonen dann von der Haftung befreien sobald sie der Verkehrssicherungspflicht durch regelmäßige in Augenscheinnahme des Baumbestands, nachkommen. Ebenso siehe OLG Düsseldorf Urteil Urteil vom 23. Juli 2013 – 9 U 38/13 oder auch Amtsgericht Hermeskeil (Az. 1 C 288/01). Ich dachte diese Urteile würden meine Annahme bezüglich Haftungsbefreiung bei Nachkommen der Verkehrssicherungspflicht bestätigen?
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie haben Recht. Ich hatte bedauerlicherweise in meine Beantwortung nicht einbezogen, dass regelmäßig Inaugenscheinnahmen erfolgt sind.
Dies wiederum würde Sie vermutlich tatsächlich von der Haftung befreien. Sie müssen diese Inaugenscheinnahmen aber im Zweifel nachweisen und sich auf ein zähes Hin- und Her mit der Gemeinde einstellen.
Sie können dann aber die Fachleute, die mit den Inaugenscheinnahmen betraut waren, als Zeugen angeben und daher die Haftung zurückweisen.
Bitte entschuldigen Sie nochmals meine vorschnelle 1. Antwort.
Bei weiteren Rückfragen können Sie sich gerne direkt an mich wenden.