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Behördliche Willkür

| 22. August 2011 13:01 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Stephan Bartels

Im April dieses Jahres hat mein Hund (Labrador, Rüde) in einer Rauferei einen anderen Hund (Rüde) verletzt. Beide waren angeleint. Wer angefangen hat, konnte nicht mehr festgestellt werden. Die Tierarztrechnung wurde von uns bezahlt, da mein Hund der grössere war und somit den anderen stärker verletzt hat. Die Sache war erledigt.
Im Juli wurde mein angeleinter Hund von einem freilaufenden Hund angefallen und gebissen.
Der Besitzer des freilaufenden Hundes behauptet jetzt beim Ordnungsamt mein Hund hätte seinen schwer verletzt und der Hund brauchte eine Notoperation.Da er mit dem Hundehalter des Hundes im April gut bekannt ist hat er den Vorfall gleich mitgemeldet. Eine Rechnung habe ich nie gesehen.Auch habe ich von anderen Hundebesitzern erfahren, dass seinem Hund nichts passiert ist. Jetzt droht mir das Ordnungsamt mit Vollzug der Polizeiverordnung (Maulkorbzwang)wenn ich keinen Wesenstest machen lasse da meinem Hund angeblich mehrer Hunde "zum Opfer fielen" (Orginalton Ordnungsamt)
Da mein Hund immer an der Leine ist (ausgeprägter Jagdinstinkt) müsste ich das wissen.Die Behauptung, dass es mehrere Fälle gibt ist schlicht unwahr. Ich habe das Ordnungsamt aufgefordert mir doch Beweise (Tierarztrechnung etc.) vorzulegen da ich vermute, dass es sich hier um eine falsche Aussage handelt. Auch sollte es mir mitteilen um welche anderen Vorfälle es sich handelt. Das Ordnungsamt verweigert mir diesen Wunsch. Meine Frage:
Ist es mein Recht informiert zu werden um welche anderen Vorfälle es sich handelt und Beweise für eine angebliche Notoperation zu verlangen?
Wenn mein angeleinter Hund von einem anderen Hund der frei läuft angegriffen wird liegt die Verantwortung nicht bei des Seite des anderen Hundebesitzers?
Kann ich Einspruch gegen dieses Polizeiverordnung einlegen?

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich vor dem Hintergrund des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts im Rahmen einer Erstberatung gern wie folgt beantworte:

Sie haben keinen Anspruch darauf, dass die Behörde Ihnen konkrete Angaben zu den anderen Vorfällen mitteilt oder Unterlagen zu evtl. Operationen durch Tierärzte überlässt. Durch einen Rechtsanwalt können Sie allerdings Einsicht in die behördliche Akte nehmen lassen.

Sie sollten in einer ersten Reaktion auf die Ankündigung der Behörde bzgl. des Maulkorbzwanges die Ihnen bekannten Umstände zu den bisherigen Vorfällen, an denen Ihr Hund beteiligt gewesen ist, ausführlich schriftlich mitteilen. Erst dadurch erhält die Behörde ja umfassende Kenntnis von den Vorfällen, auch davon, dass Ihr Hund vorschriftsmäßig angeleint gewesen ist und der Angriff durch einen freilaufenden Hund erfolgt ist.

Wenn Sie den Wesenstest nicht durchführen lassen, müssen Sie allerdings damit rechnen, dass die Behörde die angekündigte Maßnahme (Maulkorbzwang) vollzieht. Gegen diese Maßnahme können Sie Widerspruch einlegen, wenn die dafür im Gesetz vorgesehenen Voraussetzungen nicht vorliegen. Die zuständige Widerspruchsbehörde müsste die gegen Sie gerichtete Maßnahme dann auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen. Hierzu würde die gesamte Akte durchgesehen werden, also auch Ihre schriftliche Stellungnahme. Hilft die Behörde dem Widerspruch nicht ab, bleibt die Anordnung in Welt und Sie müssten hiergegen Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben.

Wenn Ihr Hund angeleint gewesen ist und von einem freilaufenden Hund angegriffen worden ist, ist der Halter des freilaufenden Hundes für evtl. Schäden bei den Tieren verantwortlich. Dies ist aber lediglich die zivilrechtliche Ebene. Bei dem Erlass eines Maulkorbzwangs geht es um die verwaltungsrechtliche Ebene. Hier wird es allein auf das Ergebnis des Wesenstest ankommen.

Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen verständlich und zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet habe und stehe ggf. gern für eine kostenlose Nachfrage zu meiner Antwort zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Bartels
Rechtsanwalt, Hamburg
www.rechtsanwalt-bartels.de

Bewertung des Fragestellers 14. September 2011 | 15:50

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