Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Sofern die Nachbesserungsversuche des Verkäufers fehlgeschlagen sind, steht Ihrem Vater gem. §§ 437 ff. BGB
das Recht zu, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen. In Ihrem Fall scheint aber lediglich der Rücktritt vom Kaufvertrag samt Erstattung des Kaufpreises durch den Händler und der Erwerb eines alternativen Elektromobils zum Erfolg zu führen. Diesen Anspruch sollten Sie dem Händler gegenüber geltend machen - ständige Nachbesserungsversuche führen ja offenbar zu nichts.
Sollte sich der Händler weigern, dem Verlangen nachzukommen, kann Ihr Vater seinen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages gerichtlich durchsetzen. Sofern die Mängel erstmals innerhalb von 6 Monaten nach Übergabe des Gerätes auftraten, liegt die Beweislast dafür, daß das Gerät bei Übergabe mangelfrei war, beim Händler, im anderen Fall bei Ihrem Vater.
Ist der Händler nichts gesprächsbereit, dürfen Sie sich gerne an mich zur Durchsetzung der Ansprüche Ihres Vaters wenden.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt A. Schwartmann
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Diese Antwort ist vom 19.09.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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