Sehr geehrte Frau Jancke,
die Berücksichtigung des Bausparvertrages als anrechenbares Vermögen ist grundsätzlich in Ordnung, wenn dieser Ihrer Tochter gehört. Anders wäre es aber, wenn der Bausparvertrag auf Ihren Namen abgeschlossen ist. Für den Fall könnte dieser Vertrag keine Berücksichtigung finden.
Für rechtswidrig halte ich allerdings die Absicht, Ihrer Tochter die Verpflichtung abzuringen, daß bis Ende September 2006 Beträge eingezahlt werden sollen. Dies greift unzulässig in die Vermögensplanung ein.
"Retten" können Sie diesen Vertrag nur dann, wenn er aus dem Vermögen Ihrer Tochter genommen wird. Wenn der Vertrag eigentlich entsprechend Ihrer Schilderung Ihnen zugeteilt werden sollte, wäre dies möglicherweise ein gangbarer Weg. Dies kann aber abschließend aber erst beurteilt werden, wenn ich diesbezüglich genauere Angaben von Ihnen erhalte.
Ich hoffe, ich habe Ihnen weitergeholfen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Weiß
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Esenser Straße 19
26603 Aurich
Tel. 04941 60 53 47
Fax 04941 60 53 48
e-mail: info@fachanwalt-aurich.de
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