Ich habe eine Doppelhaushälfte in Brandenburg gekauft.
Der Mieter meines Nachbarn hat sich eine Terasse errichtet.
Die Häuser in der Gegend stehen wegen des hohen Grundwasserspiegels auf Pfählen und der Keller steht weit aus der Erde so das der Hauseingang in 1,50 m Höhe liegt.Die Terasse meines Nachbarn
ist in Eingangshöhe errichtet und unterkellert.Unter der Terasse befindet sich eine Werkstatt.
Der Abstand zur Grundstücksgrenze beträgt nur 1,20m,so das sich selbst mit einer Sichtschutzwand
in 1,80m Höhe keine Privatsphäre mehr erreichen läßt und der Wert des Grundstücks bestimmt auch
nicht mehr derselbe ist.Ich habe kein Einverständnis zu diesem Bauvorhaben gegeben.
Was kann ich tun,besteht die Möglichkeit eine Rückbau zu erreichen.
sofern (bei DHH oft vorhanden) keine Besonderheiten in der Baugenehmigung und insbesondere im Baulastverzeichnes hinsichtlich der Abstände eingetragen sind (insbesondere das Baulastverzeichnis ist auch eine mögliche Eintragung vorab zu überprüfen), sind nach Ihrer Sahcverhaltsdarstellung die Mindestabstände nach der BauO Ihres Bundeslandes nicht eingehalten.
Denn aufgrund der Kellerunterbauung und des Herausragens über den natürlichen Bodenverlauf ist der Sozialabstand immer einzuhalten, der hier nicht gewährleistet ist. Sofern in den oben genannten Verzeichnissen nichts gesondert enthalten iost, wird unter Rückgriff auf § 6 BdgBO ein Abstand von 3m angenommen.
Hier sollten Sie sich unverzüglich mit dem Bauamt in Verbindung setzen, um einen Baustopp, bzw. Rückbau von dort zu veranlassen.
Das Amt hat die Lage zu prüfen und dann entsprechend einzuschreiten.